Der Vorschlag zum Entzug der Staatsbürgerschaft ist Teil des zweiten Teils der von Staatschef François Hollande gewollten Verfassungsreform. Bislang war der Entzug der Staatsbürgerschaft nur bei Verurteilten mit doppeltem Pass möglich, die im Laufe ihres Lebens Franzosen wurden.
Die Mehrheit der Nationalversammlung ist für die Verfassungsänderung. /


Künftig soll die Strafmassnahme auch bei gebürtigen Franzosen anwendbar sein.
Der zweite Teil der Verfassungsreform regelt auch die Bedingungen, unter denen Rechte aberkannt werden können, die an die Staatsangehörigkeit gebunden sind, etwa das Wahlrecht.
Verankerung des Ausnahmezustands
Die Nationalversammlung hatte am späten Montagabend bereits für eine Verankerung des Ausnahmezustands in der Verfassung gestimmt, der nach den Pariser Attentaten vom November mit 130 Toten verhängt worden war. Am Mittwoch sollen die Abgeordneten über die gesamte Verfassungsreform abstimmen. Diese muss dann noch vom Senat abgesegnet werden.
Besonders die geplante Verschärfung der Möglichkeiten zum Entzug der Staatsbürgerschaft hatte in den vergangenen Wochen für heftige Kritik gesorgt. In dem Streit um die Reform trat Ende Januar die französische Justizministerin Christiane Taubira zurück.