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Wildschwein-Quäler kassiert bedingte Freiheitsstrafe

Bad Zurach AG - Ein 55-jähriger Bauer hat im vergangenen Oktober auf einem Feld in Böttstein AG absichtlich vier Wildschweine überfahren und getötet. Das Bezirksgericht Zurzach verurteilte den Schweizer wegen mehrfacher Tierquälerei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

arc / Quelle: sda / Mittwoch, 23. März 2016 / 17:15 h

Das Gericht verhängte am Mittwochnachmittag zudem eine Busse von 4000 Franken. Der Mann habe vorsätzlich gehandelt, befand das Bezirksgericht. Es sprach den Bauern auch schuldig des mehrfachen Vergehens gegen das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. Die Freiheitsstrafe wurde bedingt auf zwei Jahre ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall von Tierquälerei hatte im Oktober viel Aufsehen erregt. Die Polizei suchte zunächst einen unbekannten Autolenker, der drei Frischlinge und eine Bache (Muttertier) auf einem Feld mit einem Geländewagen gezielt überfahren hatte.

Rund 20 Tiere hatten sich auf dem Feld aufgehalten. Während sich die meisten Tiere retten konnten, wurden die Frischlinge so schwer verletzt, dass sie auf der Stelle starben.

Ein Muttertier erlitt ein gebrochenes Rückgrat und blieb die ganze Nacht verletzt auf dem Feld liegen. Es konnte erst am folgenden Morgen durch einen gezielten Schuss erlöst werden.

Wut wegen Wildschweinschäden als Motiv

Als geständiger Täter sass vor Gericht ein kräftiger Mann mit dunkelblonden Haaren, der auf die Fragen des Gerichtspräsidenten knapp und leise antwortete. Er zeigte sich kaum reuig. Die Tat rechtfertigte er mit den von Wildschweinen angerichteten Schäden.

Es sei einfach «eine Katastrophe». Die Bauern würden von den Behörden im Stich gelassen. «Dann gehen die Nerven halt einmal durch. Ich hatte ein Blackout.» Er sah an jenem Abend auf dem von der Strasse zugänglichen Feld rund 20 Wildschweine.



Ein Muttertier erlitt ein gebrochenes Rückgrat und blieb die ganze Nacht verletzt auf dem Feld liegen. /

Dort lagerte er Zuckerrüben für den Abtransport.

Er habe die Wildschweine vertreiben wollen, sagte er. Er sei ihnen nachgefahren - und vier Tiere seien dann unters Auto gekommen. Er habe nie die Absicht gehabt, die Wildschweine zu töten. Die Justizbehörden hatten ihn nach einer Woche ermittelt. Erst im Verlaufe der Strafuntersuchung gestand er.

Verteidiger wollte bedingte Geldstrafe

Die Staatsanwältin forderte für den Wildschwein-Quäler eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten und eine Busse von 4000 Franken. Die Wildschweine seien gezielt gejagt worden.

Es hätten sich «dramatische Szenen» abgespielt. «Es gab keinen Grund, Selbstjustiz zu üben», sagte sie. Der Mann habe «kaltblütig» gehandelt.

Der Verteidiger forderte einzig eine Verurteilung wegen mehrfacher Tierquälerei. Er beantragte eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Sein Mandant sei «kein Monster». Dieser habe die Wildschweine vom Feld vertreiben wollen.

Die Tat des Angeklagten und der Prozess rief auch mehrere Tierschützer auf den Plan. Die Organisationen Animalrights und Animaltrust forderten wegen Tierquälerei die «Höchststrafe von drei Jahren». Ein Dutzend Personen hielten am Mittwochmorgen vor dem Gerichtsgebäude eine Mahnwache ab.


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