Patrik Etschmayer / Quelle: news.ch / Dienstag, 26. April 2016 / 08:13 h
Am Abend des 5. Juni wird ein grosses Aufatmen durch das Land gehen, wenn das wuchtige «Nein» zum BGE feststehen wird und wir so unserer sicheren Auslöschung entgehen. Zu denken, dass das BGE in einem Land eine Chance hätte, in dem sechs gesetzliche Wochen Ferien abgelehnt wurden, ist in etwa so verwegen, wie zu hoffen, dass der Vatikan in nützlicher Frist die Homo-Ehe anerkennt.
Doch die BSCHISA (Berater SCHweizer Individuen für Steuervermeidung und Anlageoptimierung) hat eine neue Initiatve ins Leben gerufen, die es Personen mit berechtigtem Interesse (alle, die Steuern vermeiden und Geld verstecken wollen), erlauben würde, mindestens eine Briefkastenfirma in einem Steuerparadies freier Wahl zu eröffnen, die sogenannte 'Bedingungslose Briefkastenfirma' (BBF).
Die Argumente von BSCHISA sind einleuchtend: Im Zeitalter von Data-Dumps, geklauten Daten-CD's und grossen Enthüllungen in Zeitungen und auf dem Internet, fühlen sich nicht einmal mehr jene Leute sicher, die bisher davon ausgehen konnten, dass niemand von ihren Tarnfirmen in Panama, auf den Britischen Jungferninseln, in Nevada, auf Jersey oder in Delaware etwas erfahren würde.
Unter der neuen Regelung wäre es jedem Individuum mit dem Bedürfnis, seinem Vermögen ein kuscheliges Heim zu bieten (noch kuscheliger als Zug oder Schwyz), erlaubt, ohne Angst vor Verfolgung in einem Steuerparadies eine Briefkastenfirma zu eröffnen.
Diese Firma würde im Beiblatt 'Wertschriften und Beteiligungen' in der Steuererklärung mit dem Wert von einem Franken angegeben, was die Interessen aller Beteiligten befriedigen sollte. «Auf diese Weise würde gegenüber dem Staat die notwendige Transparenz geschaffen und Leute, die ein wenig Intimität für ihr Vermögen benötigen, könnten sich sicher sein, dass ihre Off-Shore-Firmen sicher vor ungehörigen Spitzeleien wären, bzw. Spitzeleien nur das enthüllen würden, was ohnehin schon in der Steuererklärung steht.»
Argumente, dass mit einer solchen Regelung Steuern hinterzogen würden und die Gesellschaft geschädigt werden könnte, lässt der Sprecher der BSCHISA nicht gelten.
Für Schwarzarbeit Beraterrechnung von den Cayman-Islands: Die BBF macht es möglich! /


«Es steht schon seit Jahren fest, dass es der Gesellschaft nur gut gehen kann, wenn es den Reichsten auch gut geht. Je weniger Steuern von der wirtschaftlichen Elite bezahlt werden müssen, desto besser für alle. Das ist etabliertes ökonomisches Wissen, wieder und wieder bestätigt durch die Aussagen von Lobbyisten und bürgerlichen Politikern!»
Zudem eröffneten sich so auch normalen Angestellten und Arbeitern ungeahnte Möglichkeiten, Möglichkeiten, von denen diese bisher noch nicht einmal wagen konnten zu träumen: «Briefkastenfirmen sind auch für Nebenverdienste hervorragend geeignet. Schon für schwarz erworbene Nebenverdienste ab ca. Fr. 30'000.-- im Jahr lohnt sich eine Briefkastenfirma im karibischen Raum und dank der BBF ist alles im grünen Bereich. Wenn Sie zum Beispiel den Innenausbau des Dachgeschosses eines Freundes machen, bekommt dieser einfach eine Rechnung für ein Beratungshonorar von den Cayman Islands oder aus St. Kitts. Sobald das Geld dort ist, ist alles paletti. Die Initiative soll so auch aufzeigen, dass Briefkastenfirmen nicht nur für die Superreichen sind - jeder, der Betrügen will, soll das auch ohne Angst vor Konsequenzen machen dürfen!»
Aus diesem Grund schätzt das Initiativ-Kommittee die Chancen der BBF wesentlich besser ein, als jene des BGE: «Die BBF appeliert nicht wie die ziemlich naive BGE-Initiative an ein utopisches Ideal, sondern an den Wunsch, die hässliche Realität möglichst zu seinem Vorteil auszunützen. Und das ist Ehrlichkeit, die der Stimmbürger hoffentlich zu schätzen weiss!»