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Fall Lucie: Aargau schliesst «Sicherheitslücke»Aarau - Nach dem Tötungsdelikt Lucie will der Aargauer Regierungsrat sicherstellen, dass auf Bewährung entlassene Straftäter schneller in Sicherheitshaft gesetzt werden können. Die revidierte Strafprozessordnung soll ab 2010 gelten.ht / Quelle: sda / Freitag, 17. April 2009 / 15:44 h
Der Handlungsspielraum der Vollzugs- und Gerichtsbehörden für die Anordnung der Sicherheitshaft solle erweitert werden, teilte der Regierungsrat zu einer Motion aus den Reihen der CVP mit. Der Rechtsschutz der Betroffenen bleibe dabei gewährleistet.
Der Regierungsrat will eine «Sicherheitslücke» beim Strafvollzug schliessen. Nach dem alten Strafrecht konnten die Vollzugsbehörden bis Ende 2006 einen auf Bewährung oder bedingt Entlassenen im Falle eines Gefährdungspotentials direkt in eine geschlossene Anstalt zurückversetzen.
Nach dem neuen Strafgesetz muss ein Gericht über die Sicherheitshaft befinden. Gemäss Regierungsrat führt dies in «zeitlicher Hinsicht zu Problemen».
Die Anordnung der Sicherheitshaft dauert laut Regierungsrat zu langsam. /
So könne der Gerichtspräsident die Sicherheitshaft erst anordnen, wenn der entsprechende Antrag beim Gericht hängig sei. Behörden über Probleme informiert Im Tötungsdelikt Lucie war der geständige Täter im letzten August auf Bewährung aus dem Massnahmenvollzug entlassen worden. Die Vollzugsbehörden waren über Probleme des 25-jährige Schweizers informiert gewesen. Er hatte das 16-jährige Au-Pair-Mädchen Lucie am 4. März in seiner Wohnung in Rieden bei Baden getötet. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres verschäfte als Folge des Tötungsdeliktes Lucie bereits das Verfahren für die bedingte Entlassung von Personen, die wegen eines schweren Delikts gegen Leib und Leben verurteilt wurden. Das Risikopotential der Betroffen wird in jedem Fall begutachtet.
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