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Der Fall Madonna beschäftigt oberstes Gericht in MalawiBlantyre - Der gescheiterte Versuch von US-Popdiva Madonna, ein zweites Kind aus Malawi zu adoptieren, wird bald den Obersten Gerichtshof des Landes beschäftigen. Am 4. Mai sollen die Anhörungen beginnen, wie ein Gerichtssprecher in Blantyre mitteilte.sl / Quelle: sda / Montag, 20. April 2009 / 19:09 h
Anfang April hatte ein malawisches Gericht den Antrag der Sängerin zur Adoption eines dreijährigen Mädchens abgelehnt. Gegen die Entscheidung hatte Madonnas Anwalt Berufung eingelegt.
Nach malawischem Recht müssen adoptionswillige Ausländer erst 18 Monate in dem Land leben, bevor sie ein Kind annehmen können. Diese Regelung sei ein «Grundpfeiler» des Adoptionsrechts, hatte die Vorsitzende Richterin die Ablehnung des Antrags der Popdiva begründet.
Leichtfertige Adoptionsgenehmigungen würden den Weg für «skrupellose Kinderhändler» freimachen.
Madonna hatte im Oktober 2006 bereits den heute dreieinhalbjährigen David aus Malawi zu sich genommen.
Madonna unterstützt mit ihrer Stiftung Raising Malawi Waisenkinder in dem Land. /
In klarem Widerspruch zu den malawischen Adoptionsgesetzen durfte sie David mit sich nach Grossbritannien nehmen, ohne die geforderten 18 Monate im Land zu verbringen. Das löste heftige Kontroversen aus: Der Sängerin wurde vorgeworfen, ihren Ruhm und Reichtum auszunutzen, um das Adoptionsverfahren zu beschleunigen. Die Popdiva entgegnete, sie habe David aus dem Elend gerettet. Das ostafrikanische Malawi gehört zu den ärmsten Ländern der Welt, mehr als die Hälfte der zwölf Millionen Bewohner leben von weniger als einem Dollar am Tag. Madonna hat ein geschätztes Vermögen von mehreren hundert Millionen Dollar. Mit ihrer Stiftung Raising Malawi unterstützt sie Waisenkinder in dem Land.
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