Mit 5341 zu 4887 Stimmen sagte das Urner Stimmvolk Nein zur Anpassung an die mildere schweizerische Regelung. Erst im Juni 2008 hatte das Urner Volk ein neues Gesundheitsgesetz mit einem Rauchverbot in allgemein zugänglichen Räumen genehmigt.
Ausgenommen davon sind so genannte Raucherzimmer, die von anderen Räumen und deren Entlüftung getrennt sind. Und bei dieser Regelung bleibt es also auch. Obschon zwischenzeitlich die Eidgenössichen Räte eine Lösung beschlossen hatten, die weniger weit geht. Diese ermöglicht Restaurants mit einer Fläche von höchstens 80 Quadratmetern, Raucherlokale einzurichten.
Die Thurgauer haben sich für die eidgenössische Variante entschieden: Sie haben einem Gegenvorschlag mit 30'158 Ja zu 24'483 Stimmen den Vorzug vor der Initiative «Schutz vor Passivrauchen» (25'627 Ja und 31'075 Nein) gegeben.
Die Urner wollen bei der strengeren Nichtraucher-Regelung bleiben. /


Die Volksinitiative wollte ein Rauchverbot für alle Gastbetriebe. Zudem hätten Raucher in Fumoirs nicht bedient werden dürfen.
Deutliches Votum gegen Rauchen
Die Gesetzesinitiative «Schutz vor Passivrauchen» wurde von den Baselbieter Stimmbürgern und -bürgerinnen deutlich mit 52'070 gegen 28'301 Stimmen angenommen. Erlaubt bleiben nur unbediente Fumoirs. Fumoirs müssen abgetrennt und separat belüftet sein.
In Basel-Stadt war eine analoge Initiative der Lungen- und Krebsliga vor acht Monaten angenommen worden. Inzwischen hat mehr als die Hälfte der Schweizer Kantone den Nichtraucherschutz selber geregelt. In 19 der 30 EU- und EFTA-Staaten ist Rauchen in Beizen verboten.