Die Gruppe macht seit Tagen auf dem Internet Stimmung gegen das knappe Ergebnis vom Sonntag.
Sie kritisieren, dass es bei der Stimmauszählung zu Unregelmässigkeiten gekommen sei. Auf ihrer Website haben sie Musterbriefe aufgeschaltet, um bei den Kantonen Beschwerde einzureichen.
In Luzern haben die Anstrengungen gefruchtet. «Wir haben heute Morgen 14 Stimmrechtsbeschwerden erhalten», sagte Urs Hangartner von der Luzerner Staatskanzlei. Der Inhalt sei bei allen Briefen derselbe.
Fehlende Stimmen in Luzern?
Hauptstossrichtung der Kritik ist die Stadt Luzern. Die Gegner des biometrischen Passes finden es unrealistisch, dass im Hauptort über 99 Prozent der Stimmen brieflich abgegeben worden sind.
Die Beschwerdeführer vermuten Unregelmässigkeiten beim Auszählen der Stimmen an der Urne. (Symbolbild) /


Sie gehen davon aus, dass viele Nein-Stimmen auf diesem Weg unter den Tisch fielen.
Auch in Zürich ist eine Beschwerde eingegangen, wie Christian Zünd, Generalsekretär der Direktion für Justiz und des Innern, auf Anfrage sagte. Der Wortlaut ähnle auffällig dem Musterbrief auf der Website der Vereinigung.
Wiederholung gefordert
Die Gruppierung «Geistige Landesverteidung» fordert die kantonalen Regierungsräte auf, das Resultat für ungültig zu erklären und die Abstimmung zu wiederholen. Für den Fall, dass dies abgelehnt wird, solle zumindest neu ausgezählt werden.
Im Kanton Luzern hat der Regierungsrat die Pflicht, die Beschwerde innerhalb von zehn Tagen zu behandeln. Im Kanton Zürich wird sich der Regierungsrat nächsten Mittwoch um die Einsprachen kümmern, wie Zünd sage.
Letzten Sonntag stimmten 50,1 Prozent der Vorlage zur Einführung des biometrischen Passes zu. 5504 Stimmen machten den Unterschied.