Für eine Mitte-Links-Mehrheit lag es auf der Hand, «dass Bücher keine Turnschuhe, Kartoffeln oder Autobatterien sind», wie Alec von Graffenried (Grüne/BE) sagte.
Die Bedeutung des Buches als Kulturgut und Identitätsträger eines Landes rechtfertige den gesetzlichen Eingriff. Auch sichere die Buchpreisbindung kleineren und mittleren Buchhandlungen die Existenz.
Gravierende Wettbewerbsverletzung
Für die marktliberalen Vertreter von FDP und SVP stellt die Vorlage nichts anderes als eine «gravierende Wettbewerbsverletzung» ohne Verfassungsgrundlage dar, wie Hans Rudolf Gysin (FDP/BL) erklärte. Die Erfahrungen mit dem freien Büchermarkt zeigten, dass der Markteingriff überflüssig sei, sagte Hans Kaufmann (SVP/ZH).
Verfassungsrechtliche Bedenken machte namens der Landesregierung auch Wirtschaftsministerin Doris Leuthard geltend. Die Buchpreisbindung sei zur Erreichung der «hehren Ziele» das falsche Mittel.
Für Bücher sollen wieder verbindliche Preise gelten. /


Hier müsse die Kulturpolitik ansetzen. Der Buchhandel sei kein Wirtschaftszweig, der in seiner Existenz gefährdet sei.
Der Nationalrat lehnte es aber mit 105 gegen 80 Stimmen ab, die Vorlage zur Überarbeitung an die WAK zurückzuweisen. Nichts wissen wollte die grosse Kammer auch von einem Antrag, wonach die Preisbindung bereits nach sechs Monaten ab Verkaufsbeginn eines Buchs hinfällig geworden wäre. Der Nationalrat votierte für eine Frist von mindestens 18 Monaten.
Der Erstrat kippte hingegen die Bestimmung aus dem Gesetz, wonach der Preisüberwacher die Preise importierter Bücher hätte kontrollieren sollen. Nach dem Willen des Nationalrates soll ein Buch in der Schweiz maximal 20 Prozent mehr kosten als im Ausland, falls dort eine Preisbindung gilt. Der Ball liegt nun beim Ständerat.