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Parteispenden können versteuert werdenBern - In der Steuererklärung können künftig auch Parteispenden bis zu 10'000 Franken abgezogen werden. Der Ständerat hat stillschweigend eine Differenz bei der einschlägigen Gesetzesänderung ausgeräumt.fest / Quelle: sda / Donnerstag, 28. Mai 2009 / 10:12 h
Ursprünglich wollte die kleine Kammer Parteispenden nicht nur für natürliche Personen, sondern auch für Unternehmen abzugsfähig erklären. Mit ihrer Kommission schloss sie sich nun dem Nationalrat an: Der Passus ist überflüssig, weil Unternehmen öffentlich deklarierte Zuwendungen an Parteien ohnehin abziehen können.
Grundsätzlich werden natürliche Personen sowohl beim Bund wie in Kantonen und Gemeinden ihre Beiträge und Spenden an politische Parteien als allgemeinen Abzug vom Einkommen geltend machen können. Bei der direkten Bundessteuer gilt eine Limite von 10'000 Franken.
Die gleichzeitige Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes stellt es den Kantonen frei, bis zu welchem Betrag die Beiträge und Zuwendungen bei der Berechnung der kantonalen und kommunalen Steuern abgezogen werden dürfen.
Parteispenden können jetzt ganz offiziell versteuert werden. /
15 Kantone lassen heute Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an Parteien bei den Steuern zum Abzug zu. Sie sind verunsichert, weil das Bundesgericht dies im Juni 2007 für bundesrechtswidrig erklärt hat. Mit der Gesetzesänderung haben die Räte nun Klarheit geschaffen. Die auf eine parlamentarische Initiative von Ständerat Maximilian Reimann (SVP/AG) zurückgehende Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung am 12. Juni in beiden Kammern. Der Bundesrat hat daran keine Freude, weil er sich statt immer neuer Abzugsmöglichkeiten eine Vereinfachung des Steuersystems wünscht.
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