|
||||||
|
||||||
|
|
Fluglärm: Mehr Menschen erhalten EntschädigungBern - Für eine Lärmentschädigung wegen den Ostanflügen auf den Flughafen Zürich müssen Hausbesitzer ihre Liegenschaft nicht schon vor 1961 erworben haben. Stichtag ist der 23. Mai 2000. Das Bundesverwaltungsgericht widerspricht der Schätzungskommission und weitet damit den Kreis der Berechtigten aus.ht / Quelle: sda / Freitag, 29. Mai 2009 / 13:58 h
Die Ostanflüge auf Piste 28 waren im Herbst 2001 aufgenommen worden, nach der Kündigung des Überflugabkommens durch Deutschland. In der Folge meldeten viele Liegenschaftsbesitzer aus Bassersdorf, Nürensdorf und anderen Gemeinden bei der Flughafenbetreiberin Unique ihre Begehren um eine Lärmentschädigung an.
2007 fällte die Eidg. Schätzungskommission (ESchK) einen ersten Teilentscheid und legte fest, dass grundsätzlich nur jene Hausbesitzer entschädigungsberechtigt seien, die ihre Liegenschaft vor dem 1. Januar 1961 gekauft hätten.
Unique muss voraussichtlich tiefer in die Tasche greifen. /
Lärm war nicht vorhersehbar Nur in diesem Fall sei es gemäss der Praxis des Bundesgerichts für Anwohner der Flughäfen Zürich und Genf nicht vorhersehbar gewesen, dass es in Zukunft zu Mehrlärm kommen könnte. Offen liess die ESchK, ob die Lärmbelästigungen im Einzelfall auch genug schwer und speziell für eine Entschädigung wären. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden von rund 1100 betroffenen Personen nun teilweilse gutgeheissen, deren Begehren von der ESchK abgewiesen worden waren. Laut dem Urteil war die Lärmentwicklung wegen der Ostanflüge erst am 23. Mai 2000 absehbar, dem Tag nach der Kündigung des Überflugabkommens. Als Stichtag für den Erwerb der Liegenschaft müsse deshalb dieses Datum gelten.
«Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|