Die IT-Firma galt seit 1999 zu hundert Prozent als Tochtergesellschaft der UBS. Im November 2003 fiel Systor in Konkurs - zum grossen Schrecken der Klägerinnen, die in den Jahren zuvor grosse Summen in die vermeintlich potente UBS-Tochter investiert hatten.
Die Bayerische Hypo- und Vereinsbank, die BNP Paribas, die Bayerische Landesbank, die Landesbank Baden-Württemberg sowie die IBM Deutschland Kreditbank fühlten sich über den Tisch gezogen und reichten Klage ein.
Gerichtsgebühr & Prozessentschädigung
Damit sind sie nun gescheitert, wie das Handelsgericht am Wochenende mitteilte. Zudem wurden sie verpflichtet, die Gerichtsgebühr von 724'000 Franken zu bezahlen sowie eine Prozessentschädigung für die UBS in der Höhe von 760'000 Franken.
Keine Täuschung seitens der UBS. /


Die Deutschen hatten den UBS-Verantwortlichen Täuschung, Fehlinformation und das Verschweigen aufklärungspflichtiger Tatsachen vorgeworfen. Vor allem wollten sie nicht gewusst haben, dass die UBS schon 2001 intern beschlossen hatte, der Systor die konzernmässige Unterstützung zu entziehen. Damit habe sie der Systor die wirtschaftliche Überlebenschance entzogen.
Das Handelsgericht kam in seinem Urteil aber zum Schluss, dass eine absichtliche Täuschung seitens der UBS nicht nachgewiesen worden sei. In dem schriftlich begründeten Entscheid von über 50 Seiten ist auch immer wieder von zu wenig konkreten Vorwürfen der Klägerinnen die Rede.