Im Grundsatz sei das Ministerium in allen Fällen zu aussergerichtlichen Einigungen bereit, hiess es in der Erklärung des US-Justizministeriums weiter. Es sei aber falsch, dass ein Rückzug der Klage geplant sei.
Vielmehr werden das Ministerium dem zuständigen Bundes-Bezirksgericht in Miami am 30. Juni eine Stellungsnahme vorlegen, im dem die ursprünglichen Forderungen bekräftigt würden. Eine erster Prozesstermin ist für den 13. Juli angesetzt.
Bundespräsident Hans-Rudolf Merz erklärte gegenüber dem Schweizer Fernsehen, dass der Fall UBS nicht im Bereich des Finanzdepartementes liege. Die Bank müsse sich selbst damit befassen.
UBS in der Zwickmühle
Der Bericht der amerikanischen Zeitungen hatte Hoffnungen geweckt, dass der mit grossen Gefahren für das US-Geschäft verbundene Rechtsstreit bald zu einem Ende kommen könnte.
Die UBS muss vor Gericht. /


Die UBS-Aktie zog an der Schweizer Börse zunächst an, verlor gegen Schluss einen Teil der Kursgewinne aber wieder. Bei Börsenschluss betrug das Plus noch 2,1 Prozent, der Titel war somit noch 14,08 Fr. wert.
Die USA werfen UBS vor, ihren US-Kunden Beihilfe zu Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Um das beweisen zu können, verlangt die US-Steuerbehörde IRS Einsicht in die Unterlagen von rund 52'000 amerikanischen Kunden und will dies juristisch durchsetzen. Die Bank steht damit vor einem Dilemma.
Würde UBS den Prozess verlieren und die Daten herausgeben, wäre dies ein Verstoss gegen das Schweizer Bankgeheimnis. Damit würde das gesamte UBS-Vermögensverwaltungsgeschäft weiteren Schaden nehmen, wie Kepler-Analyst Dirk Becker erläuterte.
Würde UBS sich dagegen an das Schweizer Recht halten, müsste sie das US-Geschäft unter Umständen aufgeben.