Eine Überraschung sei die Stellungnahme des US-Justizministeriums nicht, sagte er. Es sei eine Entwicklung, mit der der Bundesrat gerechnet habe. Zu den Chancen eines aussergerichtlichen Vergleichs wollte sich Merz nicht äussern. Ein solcher sei aber immer möglich, sagte er.
Das US-Justizministerium hatte seine Forderung bekräftigt, dass die UBS die Daten von 52'000 amerikanischen Kontoinhabern offenlegen muss. Die US-Behörden verdächtigen die Kunden der UBS der Steuerhinterziehung.
UBS-Konter
Die Grossbank konterte mit der jüngsten Eingabe in Florida.
Hans-Rudolf Merz: Der Bundesrat hält sich raus. /

Die USA haben anscheinend noch andere Quellen angezapft, um UBS-Kunden zu überführen. /


Die amerikanischen Behörden müssten zeigen, dass sie nicht bereits im Besitz der geforderten Informationen seien. Ist dies der Fall, ist es laut US-Gesetz nicht möglich, sie zusätzlich anzufordern.
Die US-Behörden sehen aber keinen Grund, das Verfahren einzustellen. Sie argumentieren mit dem ersten Prozess gegen die UBS, als die Grossbank im vergangenen Februar ein Fehlverhalten einräumte und rund 250 Kundendaten wegen mutmasslichem Steuerbetrug den amerikanischen Behörden überreichte.
Prozessbeginn am 13. Juli
Der Prozess in Florida beginnt am 13. Juli. Medien mutmassten, dass die beiden Parteien vorher einen aussergerichtlichen Vergleich schliessen könnten. Diese Berichte seien «spekulativ», schreibt hingegen die UBS.
Auf den Kurs der UBS-Aktie hatte die jüngste Entwicklung im Rechtsstreit wenig Auswirkungen: Kurz nach Mittag notierte der Titel 1,2 Prozent höher auf 13.45 Franken; der SMI stand 0,9 Prozent im Plus.