Die Kontoinhaber werden der Steuerhinterziehung verdächtigt. Die UBS hatte die Forderung als «grossangelegten Angelausflug» bezeichnet und Ende April den Richter aufgefordert, die Klagen abzuweisen.
Auch die Schweizer Regierung sandte dem Gericht ein Schreiben, in dem sie die Argumente der UBS unterstützt.
Die Steuerbehörden IRS und das amerikanische Justizministerium sehen aber keinen Grund, warum das Gericht die Klagen nicht weiter verfolgen sollte.
Schwere Verbrechen zugegeben
Die UBS habe bereits zugegeben, dass Mitarbeiter der Bank auf amerikanischem Boden schwere Verbrechen begangen hätten.
Das US-Justizministerium will die UBS vor Gericht sehen. /


Nun müsste die Bank die Konsequenzen ihres eigenen Handelns tragen, schreiben die Justizbeamten.
Die UBS, die USA wie auch die Schweiz seien sich einig, dass über den Regierungsweg des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA keine Informationen ausgetauscht würden, wenn die US-Behörden die Identität des Kontoinhabers nicht kennen.
Der einzige Weg an Informationen über diese unversteuerten Konten zu erhalten, sei also, direkt bei der UBS anzuklopfen, heisst es im 55-seitigen Gerichtsdokument.
Anhörung Mitte Juli
Das Schweizer Bankgeheimnis sei keine undurchdringliche Mauer. Dies habe gezeigt, als die Schweizer Finanzausichtsbehörde Finma der UBS schon im Februar befohlen habe, zuvor geschützte Dokumente an die US-Behörden zu überreichen.
Die Weiterverfolgung der Klagen gehe auch nicht gegen die politischen Interessen der USA, schreiben die Beamten. Im Gegenteil: Die USA hätten ein grosses Interesse daran, dass alle US-Steuerpflichtigen die Gesetze einhalten und nicht zu Steueroasen flüchteten.
Die Anhörung vor Gericht in Miami ist auf den 13. Juli angesetzt.