Dies wird nötig, da die amerikanischen Justizbehörden planen, drei Bundesbeamte ins Kreuzverhör zu nehmen. Die Aussagen der Beamten waren Ende April dem Amicus Curiae-Brief beigelegt worden, in dem die Schweiz die Einstellung des Verfahrens gegen die UBS forderte.
In ihren Zeugenaussagen stützen der Leiter der FINMA-Rechtsabteilung, Urs Zulauf, der stellvertretende Chef der Abteilung für internationales Steuerrecht der Eidg. Steuerverwaltung, Eric Hess, und der stellvertretende Direktor des Bundesamtes für Justiz, Rudolph Wyss, die Position der UBS.
Keine Einwände gegen Teilnahme
Die Schweizer Regierung werde die Zeugen zur Einvernahme bereit stellen, schrieb John C. Dotterrer, der Rechtsvertreter der Schweiz, am Freitag in einer Eingabe an das Gericht in Miami. Er habe mit den Anwälten der US-Behörden wie auch mit den Rechtsberatern der UBS Kontakt aufgenommen.
Die UBS muss vor Gericht und die Schweiz kommt mit. /


Beide Parteien hätten gegen die Motion keine Einwände, heisst es.
In der im Februar eingereichten Klage verlangen die Steuerbehörden IRS und das Justizdepartement die Herausgabe von Informationen über 52'000 Konten, deren Besitzer der Steuerhinterziehung verdächtigt werden. Die UBS argumentiert, mit einer Herausgabe Schweizer Recht zu verletzen und der Forderung deshalb nicht nachkommen zu können.
Kein Rückzug der Klage geplant
Entgegen einem Bericht der «New York Times» will das US-Justizministerium die Klage weiterführen. Der Bericht der Zeitung, wonach eine aussergerichtliche Vereinbarung erzielt werden könnte, sei «einfach nicht wahr» und entbehre jeder Grundlage, hiess es in einer Erklärung des Justizministeriums.
Im Grundsatz sei das Ministerium in allen Fällen zu aussergerichtlichen Einigungen bereit. Es sei aber falsch, dass ein Rückzug der Klage geplant sei.
Bundespräsident Hans-Rudolf Merz erklärte gegenüber dem Schweizer Fernsehen SF, dass der Fall UBS nicht im Bereich des Finanzdepartementes liege.