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Markenschutz für Lindt-Osterhasen in Österreich?Brüssel - Der goldene Osterhase des Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli bleibt Juristenfutter. Nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs muss jetzt wieder der Oberste Gerichtshof in Wien über den Markenschutz des Goldhasen in Österreich befinden.bert / Quelle: sda / Donnerstag, 11. Juni 2009 / 22:04 h
Der Streit zwischen Lindt & Sprüngli und dem österreichischen Familienbetrieb Hauswirt dauert seit 2004. Lindt & Sprüngli hatte damals gegen Hauswirth geklagt, weil deren Osterhase mit der roten Schleife dem Lindt-Hasen zum Verwechseln ähnlich sehe.
In einer Gegenklage sagte Hauswirth, Lindt habe den Markenschutz nur beantragt, um Mitbewerber mit ähnliche Osterhasen an deren weiteren Vermarktung zu hindern.
Der oberste Gerichtshof in Österreich leitete den Fall an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg weiter.
Dieser sollte grundsätzliche Fragen zu einer Gemeinschaftsmarke klären.
Wollte Lindt nur Mitbewerber aus dem Markt drängen? (Archivbild) /
Insbesondere wollte die österreichischen Richter von den Luxemburger Kollegen wissen, ob die Gemeinschaftsmarke mit Verpackung, Halsband und Form des Hasen, rechtmässig angemeldet wurde. Zurück in Österreich Der Europäische Gerichtshof schob den Streit nach Österreich zurück. Er beurteilte aber die Frage, ob Lindt & Sprüngli den Markenschutz darum beantragt haben um bereits im Handel befindende ähnliche Produkte zu verdrängen. Allein die Tatsache, dass es mehrere Hersteller mit ähnlichen aussehenden Produkten gebe, sei zwar ein Anzeichen, aber noch kein ausreichender Beleg für die Bösgläubigkeit, heisst es im Urteil der EU-Richter. Entscheidend sei einzig die Absicht des Anmelders, Konkurrenten vom Markt zu verdrängen. Zudem müsse der Bekanntheitsgrad der Produkte in Betracht gezogen werden.
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