fest / Quelle: news.ch / Montag, 26. Juni 2023 / 17:23 h
Apple hatte die Marke erstmals im Jahr 2017 zur Registrierung angemeldet. Das Bild ist eine stilisierte Schwarz-Weiss-Darstellung eines Granny-Smith-Apfels, aus dem ein Stück herausgebissen wurde. Apple argumentierte, dass die Marke notwendig sei, um seine Markenidentität zu schützen, und dass das Bild sofort als Apple-Produkt zu erkennen sei.
Das
IGE (Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) lehnte Apples Antrag 2019 mit der Begründung ab, das Bild sei nicht unterscheidungskräftig genug. Das IGE argumentierte, dass das Bild eines Apfels ein gängiges Symbol ist, das von vielen verschiedenen Unternehmen verwendet wird, und dass es für die Verbraucher schwierig wäre, die Marke von Apple von anderen Verwendungen des Bildes zu unterscheiden.
Erst Berufung, dann Beschwerde
Apple legte gegen die Entscheidung des IGE Berufung ein, und der Fall wurde 2022 vor dem
Bundesverwaltungsgericht verhandelt.
Das Gericht bestätigte den Entscheid des IGE und befand, das Bild sei nicht unterscheidungskräftig genug, um einen Schutz zu rechtfertigen.
Apple hat nun gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt. Es wird erwartet, dass das Gericht in den kommenden Monaten ein Urteil in dieser Sache fällt.
Der Ausgang des Verfahrens könnte erhebliche Auswirkungen auf den Schutz von Marken in der Schweiz haben. Wenn die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt wird, würde es ein Signal aussenden, dass Marken nicht für generische Bilder von gewöhnlichen Gegenständen erteilt werden können.
Man könnte denken, ein Apfel wäre das Natürlichste der Welt. /


Dies würde es für Unternehmen schwieriger machen, ihre Marken in der Schweiz zu schützen.
Erhebliche Auswirkungen auf die Schweizer Wettbewerbslandschaft
Sollte das Gericht jedoch zu Gunsten von Apple entscheiden, hätte das Unternehmen ein mächtiges Instrument in der Hand, um andere Unternehmen daran zu hindern, Bilder von Äpfeln in ihrem Marketing zu verwenden. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf die Wettbewerbslandschaft in der Schweiz haben, da es Apple einen erheblichen Vorteil gegenüber seinen Konkurrenten verschaffen würde.
Der Fall wird auch von anderen Unternehmen, die Bilder von Früchten oder anderen Gegenständen in ihrem Branding verwenden, aufmerksam verfolgt. Der Ausgang des Verfahrens könnte sich erheblich auf ihre Möglichkeiten auswirken, ihre Marken in der Schweiz zu schützen. Betroffen wäre unter anderem der seit 111 Jahren bestehende
Schweizer Obstverband, der einen stilisierten Apfel in Rot mit Schweizer Kreuz verwendet.
Der Rechtsstreit zwischen Apple und dem IGE ist sehr komplex, und es gibt keinen klaren Konsens darüber, wer wahrscheinlich erfolgreich sein wird. Der Ausgang des Verfahrens wird wahrscheinlich von einer Reihe von Faktoren abhängen, unter anderem von der Auslegung des Schweizer Markenrechts und den von beiden Parteien vorgelegten Beweisen.
Symbolische Bedeutung
Neben den rechtlichen Auswirkungen hat der Fall im wahrsten Sinne des Wortes auch eine symbolische Bedeutung. Apple ist ein grosser multinationaler Konzern, und sein Erfolg bei der Registrierung der Marke würde ein Zeichen setzen, dass auch die grössten Unternehmen das Gesetz respektieren müssen. Sollte der Oberste Gerichtshof jedoch gegen Apple entscheiden, wäre dies ein Zeichen dafür, dass sich auch die grössten Unternehmen ihren Sieg nicht erzwingen können.
Der Ausgang des Falles wird von Unternehmen und Rechtsexperten gleichermassen mit Spannung erwartet. Es handelt sich um einen Fall, der erhebliche Auswirkungen auf den Markenschutz in der Schweiz haben wird und sich auch auf den Schutz von Marken in anderen Ländern auswirken könnte.