So sollen Holding-Gesellschaften künftig keine wirtschaftlichen Aktivitäten mehr ausführen, die nicht typische Holding-Tätigkeiten sind. Innerhalb des so genannten Holding-Drittels konnten bislang ganz normale kommerzielle Tätigkeiten ausgeführt werden - das soll wegfallen.
Weiter sollen Holding-Gesellschaften erstmals auch auf kantonaler Ebene besteuert werden. Bei den gemischten Gesellschaften wird zudem sichergestellt, dass es in allen Kantonen eine Mindestbesteuerung gibt.
Beim Eidg. Finanzdepartement in Bern gab es auf Anfrage keine Stellungnahme zu den Vorschlägen.
Die Schweizerische Steuerpolitik beschäftigt momentan auch das Ausland. /

Streit schwelt seit Jahren
Die EU-Mitgliedstaaten sind laut Diplomatenkreisen am Dienstag über die angestrebten Massnahmen ins Bild gesetzt worden. Der Bundesrat wird demnach die Neuerungen in einer Botschaft ans Parlament präsentieren. Der Zeitpunkt ist noch offen.
Der Streit um die Besteuerung von Holding-Gesellschaften schwelt seit Jahren. Schon 2006 störte sich die EU-Kommission daran, dass einzelne Kantone Holdings begünstigten, die nicht in der Schweiz aktiv sind. Solch «staatliche Beihilfen» könnten den Wettbewerb verfälschen. Die Schweiz wies diesen Vorwurf zurück.