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Sondersession über FamilienbesteuerungBern - Die Ständeräte müssen schon bald wieder an die Arbeit: Am 10. und 11. August versammeln sie sich zu einer Sondersession über die steuerliche Entlastung von Familien und den Ausgleich der kalten Progression.sl / Quelle: sda / Sonntag, 9. August 2009 / 21:06 h
Die steuerliche Entlastung von Familien steht schon lange zur Diskussion. Mit einem separaten «Elterntarif» für Ehepaare und Alleinerziehende sollen pro Kind zusätzlich 170 Franken von der direkten Bundessteuer abgezogen werden können. Der heutige Kinderabzug von 6100 Franken und der Versicherungsabzug von 700 Franken blieben bestehen.
Neu sollen ausserdem die Ausgaben für die Fremdbetreuung von Kindern bis zu einem maximalen Betrag von 12'000 Franken vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden dürfen.
Die kleine Kammer wird sich als Erstrat mit diesen bundesrätlichen Vorschlägen befassen. Diese werden von der ständerätlichen Wirtschaftskommission (WAK) weitgehend befürwortet. Die WAK schlägt vor, das neue Regime nicht erst 2011, sondern bereits nächstes Jahr einzuführen.
Referendum Das hat die Kantone auf den Plan gerufen.Am Montag beginnt die Sondersession über die steuerliche Entlastung von Familien und den Ausgleich der kalten Progression. /
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren droht mit dem Referendum, falls ihre Einwände nicht berücksichtigt werden. Für sie wäre es unrealistisch, die Massnahmen bereits 2010 umzusetzen. Nichts halten die Kantone auch vom geplanten jährlichen Ausgleich der kalten Progression. Der Bundesrat möchte damit verhindern, dass die Steuerzahler nicht allein wegen des Teuerungsausgleichs auf den Einkommen schärfer besteuert werden. Steuerfrage Die kleine Kammer wird sich nicht nur mit Steuerfragen beschäftigen. Eine Motion des Nationalrats wird es dem Rat erlauben, die der UBS gewährten Milliarden aufs Tapet zu bringen. Die Diskussion darüber war mehrmals verschoben worden. Keine Zustimmung dürfte die Forderung finden, der Bund müsse im UBS-Verwaltungsrat Einsitz nehmen.
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