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Keine Geisterspiele für FCZ, Basel und Luzern
Zürich, Basel und Luzern haben einen juristischen «Sieg» errungen. Das Rekursgericht der SFL hiess die Rekurse gut und hob die von der Disziplinarkommission verhängten Stadionsperren auf.
fest / Quelle: Si / Montag, 31. August 2009 / 21:24 h
Die Klubs hätten keine reglementarischen Pflichten verletzt, die aufgrund des Disziplinarreglements der Swiss Football League eine Stadionsperre erlaubt hätte. Dies hielt das Rekursgericht in seiner Begründung fest.
Stattdessen wurden Basel (30'000 Franken), Zürich und Luzern (je 25'000 Franken) mit Bussen belegt. Dem ursprünglich mit 80'000 Franken gebüssten FCZ, der wie der FC Basel mit dem Gang ans Internationale Sportgericht (CAS) gedroht hatte, wurde «kein relevantes Verschulden» bei der Organisation der Partie gegen Basel vom 17. Mai 2009 nachgewiesen.
Der FC Basel habe als Gastklub keine reglementarischen Pflichten verletzt, schrieb die SFL.
Dem FCB bleibt ein Geisterspiel erspart. /
Das im Vergleich schwerer wiegende Fehlverhalten der FCB-Fans führt dagegen zu der etwas höheren Busse.
Das gleiche Urteil wie für den FCZ gilt für den FC Luzern als Veranstalter des Barrage-Rückspiels gegen Lugano vom 13. Juni.
Auslöser der Verfahren waren in beiden Partien teils krasse Fehlverhalten von Fans gewesen. Im Spiel FCZ - FCB waren mehrere Leuchtraketen aus dem Basler Sektor abgeschossen und die Sicherheitsabschrankungen überstiegen worden. Bei der Barrage-Begegnung in Luzern hatte ein Schiedsrichter-Assistent während vier Minuten behandelt werden müssen, weil eine Knallpetarde in unmittelbarer Nähe explodiert war.
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