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Entlastung von Familien mit KindernBern - Auch der Nationalrat will Familien mit Kindern bei den Steuern entlasten. Als zweite Kammer ist er mit 149 zu 22 Stimmen auf die Gesetzesänderung eingetreten, die Bund und Kantone rund 600 Millionen Franken kostet.ht / Quelle: sda / Donnerstag, 10. September 2009 / 10:01 h
Die Grüne Fraktion beantragte erfolglos Nichteintreten. Die Vorlage sei «sozialpolitisch ungerecht, konjunkturpolitisch ineffizient und finanzpolitisch nicht verkraftbar», sagte Louis Schelbert (LU). Hohe und höchste Einkommen würden einseitig davon profitieren. Zudem werde der Wechsel zur Individualbesteuerung weiter vertagt.
Mit grossem Mehr lehnte der Rat Rückweisungsanträge ab, hinter denen neben den Grünen eine Minderheit der SP stand. Der erste Antrag verlangte vom Bundesrat eine Finanzplanung dazu, wie die Einnahmenausfälle infolge der Krise und wegen verschiedener Steuerreformen bewältigt werden sollen.
Gemäss dem zweiten Antrag sollte der Bundesrat die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und die sozialen Folgen nachfolgender Sparpakete vorab für Familien mit unteren und mittleren Einkommen analysieren. Eine verschärfte Progression sollte dafür sorgen, dass hohe und höchste Einkommen die ihnen zugute kommenden Steuersenkungen selber kompensieren.
«Seit Jahren überfällig» Die steuerliche Entlastung der Familien mit Kindern sei seit Jahren versprochen und überfällig, lautete der Tenor der Fraktionsvoten.Die Abschaffung der Pauschalbesteuerung wurde vertagt. /
Über die Art der Entlastung gingen die Meinungen aber auseinander. Die SVP beispielsweise wehrte sich schon beim Eintreten für die traditionelle Familie, bei der die Eltern die Kinder selber betreuen. «Jetzt sind die Familien dran», sagte Finanzminister Hans-Rudolf Merz. Mit den nun vorgeschlagenen Massnahmen - separater Elterntarif und Fremdbetreuungsabzug - liege eine Lösung auf dem Tisch. Das Ziel müsse es sein, alle Familienformen gerecht nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu besteuern. Ja zu Elterntarif Zudem hat der Nationalrat einen separaten Elterntarif und einen Abzug für die Kinderbetreuung durch Dritte gutgeheissen. Den Elterntarif legte die grosse Kammer so fest, dass der Steuerbetrag gegenüber dem Verheiratetentarif um 250 Franken pro Kind reduziert wird. Für die Betreuung der Kinder bis zum 14. Altersjahr durch Dritte beschloss er einen Abzug von maximal 10'000 Franken vom steuerbaren Einkommen. Die Kommissionsmehrheit hatte einen Steuerrabatt von 170 Franken und einen Fremdbetreuungsabzug von maximal 12'000 Franken vorgeschlagen. Mit der kostenneutralen Umschichtung - beschlossen mit 96 zu 86 Stimmen - möchte der Nationalrat den tieferen Einkommen entgegenkommen.Pauschalbesteuerung vertagt Zudem will der Nationalrat keinen «Schnellschuss» zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung reicher Ausländer. Mit 113 zu 41 Stimmen hat er einen Antrag der SP abgelehnt. Mit Merz kam die bürgerliche Ratsmehrheit zum Schluss, dass die Vorlage zur Entlastung der Familien mit Kindern der falsche Ort für die Abschaffung der Pauschalbesteuerung wäre.
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