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Private Kinderbetreuung auch ohne Bewilligung möglichBern - Tanten, Göttis und Nachbarn können aufatmen: Hüten sie unentgeltlich ein Kind, sollen sie auch künftig keine Bewilligung brauchen. Bundesrätin Widmer-Schlumpf ist bereit, die Verordnung über die ausserfamiliäre Kinderbetreuung abzuschwächen.bert / Quelle: sda / Sonntag, 1. November 2009 / 15:52 h
«Wir sind zu weit gegangen», sagte Bundesrätin Widmer-Schlumpf gegenüber der Zeitung «Sonntag». «Sogar meine Mutter und meine Schwester waren erstaunt über die vorgeschlagene Regelung».
Der Mediensprecher des Justizdepartements EJPD Philippe Piatti bestätigte den Artikel in der Zeitung.
Ursprünglich sah der Bundesrat vor, für Personen, welche Kinder über 20 Stunden pro Woche hüten, eine Bewilligungs- und Kurspflicht einzuführen. Dies hätte die Vorschrift ergänzt, wonach Krippen und Kindertagesstätten eine Bewilligung benötigen.
Nachdem dieser Vorschlag in der Vernehmlassung durchgefallen war, krebst nun Widmer-Schlumpf zurück.
Keine Vorschriften für private Kinderbetreuung. /
Die Justizministerin will dem Bundesrat vorschlagen, zwischen privater und geschäftlicher Kinderbetreuung zu unterscheiden. Bewilligung nur für bezahlte Betreuung Sobald Geld fliesst soll weiterhin eine Bewilligungspflicht nötig sein - zum Beispiel bei Tagesmüttern die damit Geld verdienen. Bei der privaten Kinderbetreuung soll jedoch diese Vorschrift fallen. «Wir greifen nicht mehr in private Verhältnisse ein», sagte Widmer-Schlumpf. «Hütet eine Schwester das Kind ihrer Schwester, kann das auch künftig ohne Bewilligungspflicht stattfinden.» Wann die Vorlage vom Bundesrat verabschiedet wird, ist noch unklar, wie Mediensprecher Piatti sagte. Das Justizdepartement sei noch immer daran, die Vernehmlassungsantworten auszuwerten. Der Bundesrat entscheidet abschliessend.
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