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Das Grosi braucht doch keine Bewilligung zum KinderhütenBern - Der Bundesrat macht eine Kehrtwende: Grosseltern, Göttis und Au-pairs sollen nun doch keine Bewilligung für die Kinderbetreuung brauchen. Er schickt die umstrittene Kinderbetreuungsverordnung in die zweite Vernehmlassung.fkl / Quelle: sda / Freitag, 17. September 2010 / 13:11 h
Die Kritik war laut und heftig, als der Bundesrat die Kinderbetreuungsverordnung letztes Jahr in die Vernehmlassung schickte. Dass er selbst für Verwandte, nahe Freunde und Au-pairs eine Bewilligungspflicht zum Kinderhüten einführen wollte, wurde in breiten Kreisen als Überregulierung empfunden. Begriffe wie «Grosi-Lizenz» machten die Runde.
Nun rückt der Bundesrat von diesen Ideen ab. Am Freitag hat er die Verordnung, die nach der ersten Vernehmlassung überarbeitet worden war, ein zweites Mal in die Konsultation geschickt. Darin schlägt er vor: Verwandte der Eltern und nahestehende Personen wie Gotten und Göttis brauchen keine Bewilligung für die Kinderbetreuung.
Auch fremde Personen im Haushalt der Eltern - etwa Nannies und Au-pairs - sollen ohne Bewilligung hüten dürfen, wie das Eidg.
Wandern mit den Grosseltern: Ohne Bewilligung möglich. /
Justizdepartement (EJPD) mitteilt. Dies bedeutet, dass sowohl die Aufsicht durch die Behörden als auch die Weiterbildungspflicht der Betreuerinnen und Betreuer entfällt. Neu: Ein Platz für mehrere Kinder Eine Bewilligung brauchen dem neuen Vorschlag zufolge nur Personen, die den Eltern nicht nahe stehen und die für ihre Arbeit bezahlt werden. Betreuen sie aber unbezahlt, entfällt diese Pflicht. Anders sieht es bei den Pflegeeltern aus. Da die Vollzeitbetreuung «viel tiefgreifender» sei als die Tagesbetreuung, brauchen Pflegeeltern in jedem Fall eine Genehmigung, schreibt das EJPD. Der neuen Regelung liegen zwei Hauptkriterien zu Grunde: die Nähe zur Betreuungsperson und der Umfang der Betreuung. Zudem legt der Verordnungsentwurf fest, ab welchem zeitlichen Umfang in der Tages- und der Vollzeitbetreuung eine Genehmigung nötig ist. Damit brauchen Personen, die nur ab und zu ein Kind hüten, keine Bewilligung - auch wenn sie dafür bezahlt werden.
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Fortsetzung
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