So beschloss der Rat auf Antrag der eigenen Kommission, dass die Rückerstattung aus der CO2-Abgabe für die Jahre 2009 und 2010 bereits nächstes Jahr erfolgen soll. Dies entspricht insgesamt 640 Millionen Franken, die nun als Konjunkturimpuls dienen sollen.
Normalerweise wären die Erträge aus der CO2-Abgabe aus den Jahren 2009 und 2010 erst in den Jahren darauf ausbezahlt worden. Nun sollen sie durch die vorgezogene Auszahlung - in Form von Abschlägen auf den Krankenkassenprämien - im nächsten Jahr die Kaufkraft stärken.
Ein Dorn im Auge war den Ständevertretern, dass der Bundesrat die Finanzhilfen für die Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit nicht nach oben begrenzt hatte. Wie am Vortag, als der Ständerat die Finanzhilfen für befristete Anstellungen von Langzeitarbeitslosen in nicht profitorientierten Organisationen (NPO) auf monatlich 3000 Franken deckelte, führte der Ständerat weitere Obergrenzen ein.
Gelder aus der CO2-Abgabe sollen früher ausbezahlt werden. /


So beschloss er, die Finanzhilfen für Aus- und Weiterbildungen sowie Umschulungen im Gebäude- und Energiebereich auf 5000 Franken pro Arbeitnehmenden zu beschränken.
Verzicht auf elektronische Signatur
Auf Antrag von Felix Gutzwiller (FDP/ZH) beschloss der Rat im Weiteren, auf Subventionen für die Einführung der elektronischen Signatur zu verzichten. Der Bundesrat hatte dafür 25 Millionen Franken vorgesehen.
Der Ständerat beschloss zudem, dass der Bundesrat während der nächsten beiden Jahre die Höchstdauer der Kurzarbeit auf 24 Monate erhöhen kann.
Die Mehrheit der Ständeräte befand die Vorlage jedoch als «ausgewogen», «sinnvoll» und «zielgerichtet». Verglichen mit anderen Ländern seien die bislang beschlossenen Stützungsmassnahmen in der Schweiz «moderat» ausgefallen.