Der Anwalt des Todeskandidaten Romell Broom, Timothy Sweeney, sagte der Nachrichtenagentur AFP, er wolle nunmehr eine vollständige Aussetzung der Exekution erreichen. Jeder weitere Versuch, Broom hinzurichten, verstosse gegen das Verfassungsverbot grausamer Bestrafung.
Die Justizbehörden hatten am Mittwoch bekanntgegeben, dass der Versuch zur Hinrichtung Brooms nach zwei Stunden abgebrochen worden war, weil die Ärzte seine Venen nicht trafen. «Sie haben 18, 19, 20 mal zugestochen, in den Arm, ins Bein, überallhin», sagte Sweeney.
Das sei «ungeheuer schmerzend» gewesen, so dass sein Mandant am Schluss «zusammengebrochen» sei.
Die Ärzte trafen die Venen des Verurteilten nicht. (Archivbild) /


In den gesetzlichen Regelungen Ohios heisst es, dass Hinrichtungen «schnell und schmerzfrei» erfolgen müssen.
Broom ist der erste zum Tode Verurteilte in den USA, bei dem eine Hinrichtung durch die Giftspritze scheiterte. Broom war zum Tode verurteilt worden, weil er 1984 ein minderjähriges Mädchen vergewaltigt und umgebracht hatte.
In den 40er Jahren gab es einen ähnlichen Fall, bei dem ein Todeskandidat in Louisiana die geplante Hinrichtung auf einem elektrischen Stuhl überlebte. Er versuchte, beim Obersten Gerichtshof den Verzicht auf einen weiteren Versuch der Hinrichtung zu erreichen, was 1946 mit fünf gegen vier Richterstimmen abgelehnt wurde.