«Die Stimmbürger haben sich wegen der fehlenden Debatte mehrheitlich an das Abstimmungsbüchlein und die Parolen der Parteien gehalten», sagte Lustenberger.
Lustenberger machte darauf aufmerksam, dass mit dem Nein das grundlegende Problem nicht gelöst sei. Weiterhin würden einzelne Bestimmungen in der Verfassung statt im Gesetz geregelt. «Kurzfristig muss sich die Schweiz damit abfinden», sagte der Luzerner Nationalrat.
Für Lustenberger ist die Reform der Volksrechte «kurzfristig» abgeschlossen. Mittelfristig sei eine Gesetzesinitiative oder die Verfassungsgerichtsbarkeit eine Möglichkeit, das Problem zu überwinden.
Gemäss Ruedi Lustenberger ist mit dem Nein das grundlegende Problem nicht gelöst. /


Er stehe indes beiden Vorschlägen kritisch gegenüber.
Linke begrüsst Aus
Die Linke hingegen ist erfreut über die Abschaffung der allgemeinen Volksinitiative. Ein Volksrecht abzuschaffen, sei nie angenehm, doch in diesem Fall habe das Instrument nicht angewendet werden können, sagten Louis Schelbert (Grüne/LU) und Didier Berberat (SP/NE).
Die Einführung der allgemeinen Volksinitiative sei im Nachhinein ein Fehler gewesen, sagte Ständerat Berberat auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. «Doch im Nachhinein ist man immer schlauer».
Sowohl Berberat und Schelbert gehen davon aus, dass sich bei den Volksrechten in naher Zukunft nichts verändern wird. Zwar hegen beide Sympathien für die Einführung einer Gesetzesinitiative.