Zentrale Revisionspunkte betreffen Auskünfte über Kaderanwärter, die Abgabe der persönlichen Waffe, den Verkauf militärischer Immobilien und gewerbliche Leistungen des Verteidigungsdepartementes (VBS). Sie haben laut VBS keine sicherheits- oder armeepolitische Relevanz.
Um die Eignung eines Anwärters oder einer Anwärterin auf eine Kaderstelle in der Armee abzuklären oder Hinderungsgründe für die Heimabgabe der persönlichen Waffe zu prüfen, kann die zuständige Behörde polizeiliche und militärische Führungsberichte verlangen oder die Durchführung einer Personensicherheitsüberprüfung verlangen.
Ermöglicht werden soll auch die Einsicht in das Strafregister, in Straf- und Strafvollzugsakten sowie in Betreibungs- und Konkursakten. Beim Verkauf von nicht mehr benötigten Immobilien der Armee sind prioritär die Kantone und Gemeinden zu berücksichtigen.
Bericht «Herausforderungen der Armee»
Das VBS kann zu Gunsten Dritter gewerbliche Leistungen erbringen, wenn diese die Erfüllung der Hauptaufgaben der Verwaltungsstellen nicht beeinträchtigt und keine bedeutenden zusätzlichen Mittel erfordern.
Die Armee könne ihr Leistungsziel derzeit nicht erfüllen, hielt die SIK fest. /


Gewerbliche Leistungen müssen mindestens kostendeckendend abgegolten werden.
Im weiteren hat die SIK den aktualisierten Bericht «Herausforderungen der Armee» diskutiert. Bei der Führungsunterstützung, der Logistik und den Finanzen ortet sie weiterhin grossen Handlungsbedarf. Als gravierend beurteilt sie die Mängel bei der Mittelausstattung der Armee und beim Immobilienunterhalt. Die Armee könne ihr Leistungsziel derzeit nicht erfüllen, hielt die SIK fest.