Tschechien benötige wie Polen und Grossbritannien eine Ausnahmeklausel bei der EU-Menschenrechtscharta, sagte Klaus.
Er wolle Tschechien durch eine Sonderregelung vor Eigentumsansprüchen Vertriebener schützen. Andernfalls sei zu befürchten, dass die drei Millionen Deutschen, die nach dem Zweiten Weltkrieg die damalige Tschechoslowakei verlassen mussten, unter Umgehung der tschechischen Justiz Ansprüche auf frühere Besitztümer anmelden könnten.
Vaclav Klaus will eine Sonderregelung für Eigentumsansprüchen Vertriebener.(Bildarchiv)
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Jan Fischer ist zuversichtlich
Trotz der neuen Forderung von Klaus zeigte sich der tschechische Ministerpräsident Jan Fischer zuversichtlich, dass der Vertrag noch in diesem Jahr unterzeichnet wird. In der Vergangenheit habe die Regierung keine Risiken in dem Vertrag festgestellt, die Ansprüche von Vertriebenen erfolgreich machen könnten, betonte der EU-freundliche Regierungschef.
Klaus hat wiederholt erklärt, der EU-Reformvertrag schaffe einen europäischen Superstaat, der Brüssel zu viel Macht zugestehe. Obwohl das tschechische Parlament dem Vertrag bereits im Mai zugestimmt hat, lehnt der Präsident eine Unterzeichnung bisher ab und spielt auf Zeit.