|
||||||
|
||||||
|
|
Polanski bleibt in Haft - Fall fürs BundesgerichtBellinzona - Roman Polanski bleibt in Schweizer Auslieferungshaft. Das Bundesstrafgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. Die Richter in Bellinzona haben dem polnischen-französischen Starregisseur die Entlassung wegen hoher Fluchtgefahr verwehrt.zel / Quelle: sda / Dienstag, 20. Oktober 2009 / 12:29 h
Die Anwälte von Roman Polanksi wollen gegen den Entscheid des Bundesstrafgerichts Beschwerde beim Bundesgericht erheben. Sie erhoffen sich, das Gericht mit neuen Mitteln davon überzeugen zu können, dass keine Fluchtgefahr besteht.
Polanskis französischer Anwalt Hervé Temime kündigte seine Absicht an, gegen den negativen Haftentlassungsentscheid aus Bellinzona beim Bundesgericht in Lausanne Beschwerde erheben zu wollen.
Die Richter in Bellinzona verweisen darauf, dass die Inhaftierung des Beschuldigten während des Auslieferungsverfahrens die Regel bildet. Das Gericht stufe die Fluchtgefahr im Fall von Roman Polanski als hoch ein. Er habe sich bereits 1978 durch seine Ausreise nach Europa dem US-amerikanischen Strafverfahren entzogen.
Die heutige Motivation zu einer Flucht sei gross.
Das Bundesstrafgericht hat Roman Polanskis Beschwerde abgewiesen. /
Die theoretische mögliche Freiheitsstrafe in Amerika sei 50 Jahre. Eine Auslieferung würde für Polanski zu einer empfindlichen Trennung von seiner Frau und seinen beiden minderjährigen Kindern führen. Warten auf US-Auslieferungsgesuch Die von Polanski angebotene Kaution in Form einer Beschlagnahme seine Grundstücks in Gstaad, verbunden mit einer Grundbuchsperre, genüge den gesetzlichen Anforderungen nicht. Gesetzlich vorgesehen sei die Leistung einer Kaution nur durch Hinterlegung von Bargeld oder Wertgegenständen oder in Form einer Bürgschaft. Die USA haben bis heute noch kein definitives Ersuchen um Auslieferung von Roman Polanski eingereicht. Die 40-tägige Frist läuft seit vergangenem 26. September, dem Tag seiner Verhaftung Laut Folco Galli, Pressesprecher des Bundesamtes für Justiz, ist bis heute kein definitives Auslieferungsersuchen der USA eingetroffen. Die Frist für seine Einreichung beträgt grundsätzlich 40 Tage ab Verhaftung, kann aber auf Antrag ausnahmsweise um 20 Tage verlängert werden.
«Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|