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Erste Schnellverfahren gegen acht GC-AnhängerZürich - Nach dem Fussball-Meisterschaftsspiel zwischen dem FC St.Gallen und dem Grasshopper-Club Zürich am Mittwoch sind gegen acht GC-Anhänger die ersten Schnellverfahren eröffnet worden. Ein Untersuchungsrichter ordnete die Festnahme der Fans an.tri / Quelle: sda / Donnerstag, 29. Oktober 2009 / 11:07 h
Am Mittag sassen die acht Männer noch immer in Haft, wie Benjamin Lütolf, Sprecher der St. Galler Stadtpolizei, gegenüber dem Regionaljournal Ostschweiz von Schweizer Radio DRS erklärte.
Die Inhaftierung von Hooligans nach einem Spiel sei ein Novum, sagte Lütolf. Früher hätte die Polizei die Personalien der Randalierer aufgenommen und sie dann wieder laufen gelassen. Nun würden die Tatbestände sofort abgeklärt; im Vordergrund stehen Gewalt und Drohung gegen Beamte, Landfriedensbruch und Sachbeschädigungen.
Randalierer können nicht zur Schule
Für die acht festgenommenen Zürcher Hooligans hat das beschleunigte Verfahren in einem ersten Schritt etwas ganz Neues zur Folge: Sie können am Tag nach dem Match, an dem sie randalierten, nicht in der Schule, am Arbeitsplatz oder am Familientisch erscheinen. Ob sie ein Strafbescheid oder ein Gerichtsurteil treffen wird, ist offen.
Rund 800 GC-Fans waren mit einem Extrazug aus Zürich nach St.Gallen gereist. Vor der Einfahrt in den Bahnhof wurde die Notbremse gezogen. Feuer in der AFG-Arena in St. Gallen: GC-Fans verbrennen Flaggen und Transparente. /
Bei den Fans in der Zürcher Südkurve steigt Rauch über das Tribünendach. /
Die zum Teil aggressiven GC-Anhänger warfen unmittelbar nach dem Verlassen der Bahnwagen Steine gegen die Polizisten. Die Sicherheitskräfte setzten darauf Gummischrot und Pfefferspray ein. Auch nach dem Match kam es rund um die AFG Arena im Westen St. Gallens zu Ausschreitungen. Die GC-Anhänger warfen laut Polizei «alles, was nicht niet- und nagelfest» war, gegen Polizisten und Zivilpersonen. Drei Personen, darunter eine Polizisten, wurden leicht verletzt. Der FC St. Gallen hatte das Spiel mit 1:0 gewonnen.
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