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Bundesrat soll Bundesanwalt ernennen und beaufsichtigen

Bern - Der Bundesrat soll den Bundesanwalt ernennen und auch die Oberaufsicht über die Bundesanwaltschaft ausüben. Dies beschloss der Nationalrat mit 95 gegen 82 Stimmen. Er wählte damit einen anderen Weg als der Ständerat.

fkl / Quelle: sda / Donnerstag, 10. Dezember 2009 / 15:24 h

Die kleine Kammer will die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (BA) einem siebenköpfigen Gremium übertragen und den Bundesanwalt oder die Bundesanwältin vom Parlament wählen lassen. Die Mehrheit der nationalrätlichen Rechtskommission (RK) hätte diesem Weg folgen wollen. Unterstützt wurde sie von FDP, SP und Grünen. Der Bundesrat habe sich im Ständerat dem Aufsichtsgremium nicht widersetzt, sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Es sei wichtig, das Strafbehördenorganisationsgesetz Anfang 2011 in Kraft zu setzen, zusammen mit der Strafprozessordnung von 2007, begründete sie dies. Beide Wege seien gangbar.

Keine Ausnahme aus Effizienzgründen

Eine Minderheit der RK brachte auch ihren Antrag für ein vollumfängliches Beschwerderecht durch.



Die Schweizer Bundesanwälte soll der Bundesrat bestimmen. /

Der Grundsatz, dass jedes Strafurteil von einer zweiten Instanz geprüft werden könne, müsse auch auf Bundesebene vollumfänglich gelten, sagte Daniel Jositsch (SP/ZH). Beim Bund aus Effizienzgründen Ausnahmen zu schaffen, gehe nicht an. Der Rat unterstützte den Antrag mit 88 gegen 79 Stimmen. Die Mehrheit der RK lehnte es ab, beim Bundesgericht eine Berufungsinstanz zu schaffen, die Urteile der Strafkammer mit voller Kognition überprüfen kann. Das höchste Gericht sollte nicht zusätzlich belastet werden, begründete sie dies. Mit 167 gegen 1 Stimme verabschiedete der Nationalrat die gesamte Vorlage. Sie geht nun zurück an den Ständerat.

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