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Geothermie-Prozess: Freispruch oder 18 Monate HaftBasel - Im Basler Geothermie-Prozess hat der Staatsanwalt eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten gefordert. Der Verteidiger plädierte dagegen auf Freispruch. Das Urteil des Basler Strafgerichts dürfte am kommenden Montagnachmittag fallen.smw / Quelle: sda / Mittwoch, 16. Dezember 2009 / 16:16 h
Vor dem Gericht steht als einziger Angeklagter der 57-jährige Chef der Firma Geothermal Explorers, die für das Basler Erdwärme-Projekt die Tiefenbohrung durchgeführt hatte. Der Staatsanwalt beantragte gegen ihn einen Schuldspruch wegen qualifizierter Sachbeschädigung und fahrlässiger Verursachung einer Überschwemmung oder eines Einsturzes.
Das Projekt wurde nach einem Erdbeben der Stärke 3,4 Ende 2006 sistiert und inzwischen definitiv gestoppt. Hausbesitzer machten Schäden in Millionenhöhe geltend.
In seinem Plädoyer sagte der Erste Staatsanwalt nun, für die technische Durchführung des Projekts habe der Angeklagte die Verantwortung gehabt.
Nicht angeklagt wurde die Projektträgerin Geopower AG. (Symbolbild) /
Auch die nötigen politischen Entscheide seien im Wesentlichen aufgrund seiner Angaben gefallen. Der Stopp sei dann zu spät erfolgt. Mit Strafrecht habe der Fall nichts zu tun, sagte dagegen der Verteidiger. Der Angeklagte sei nicht allein tätig gewesen, sondern es habe die Projektträgerin Geopower AG, einen Beirat und ein Überwachungssystem gegeben. Zudem sei eine behördliche Bewilligung vorgelegen und der Schweizerische Erdbebendienst sei dabei gewesen. Der Angeklagte habe sich an die Bewilligung gehalten und somit nichts Rechtswidriges getan.
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