Der Angeklagte sei flüchtig und habe der US-Justiz während 32 Jahren die lange Nase gemacht, schreibt der stellvertretende Distriktstaatsanwalt David Walgren. Der Vergewaltiger eines Mädchens dürfe keine Sonderbehandlung erhalten.
Am kommenden Freitag setzte das Distriktgericht in Los Angeles eine umfassende Anhörung an. Dabei soll entschieden werden, ob der Starregisseur persönlich erscheinen muss.
Unklar wann der Entscheid fällt
Polanski soll 1977 ein damals 13-jähriges Mädchen vergewaltigt haben.
Noch befindet sich Polanski in seinem Chalet in Gstaad. /


Bereits kurz danach war es in den USA zum Prozess gegen den Starregisseur gekommen.
Nach seinem Geständnis entzog er sich jedoch dem Prozess durch Flucht. Im September wurde er bei der Einreise in die Schweiz verhaftet. Seit Dezember steht er in seinem Ferienchalet in Gstaad BE unter Hausarrest.
Das Bundesamt für Justiz bereitet zurzeit seinen Entscheid auf das Auslieferungsgesuch der USA vor. Wann der Entscheid fällt, ist unklar.