Einer der Anwälte des damaligen Opfers Samantha Geimer verlangt zudem, dass das Auslieferungsbegehren der USA an die Schweiz zurückgezogen wird. Geimer sei von der Bezirksstaatsanwaltschaft nicht über das Auslieferungsbegehren verständigt worden. Dies stelle einen Verstoss gegen die Verfassung des Bundesstaates Kalifornien dar.
Heute Freitag Anhörung
Die amerikanische Justiz hatte es im Dezember letzten Jahres abgelehnt, das Verfahren gegen Polanski einzustellen.
Einer der Anwälte des damaligen Opfers Samantha Geimer verlangt zudem, dass das Auslieferungsbegehren der USA an die Schweiz zurückgezogen wird. (Im Archivbild Roman Polanski) /


Heute Freitag ist nun eine Anhörung geplant, um zu entscheiden, ob Polanski in den USA in Abwesenheit verurteilt werden kann.
Polanski steht derzeit in Gstaad BE unter Hausarrest. Er war auf Grundlage eines US-Haftbefehls wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen im Jahr 1977 in Gewahrsam genommen worden.
Polanski hatte 1977 ein Schuldbekenntnis abgelegt und sass 42 Tage in Haft, ehe er sich 1978 aber dem weiteren Verfahren durch Flucht ins Ausland entzog.