Der Entscheid gegen die Berner Initiative «zäme läbe - zäme schtimme» fiel mit 81 zu 70 Stimmen eher knapp aus. Die Mehrheit im Rat war der Ansicht, das Stimm- und Wahlrecht müsse ans Bürgerrecht gekoppelt sein. SVP, BDP, FDP, EDU und die Mehrheit der EVP stimmten gegen die Initiative.
Grüne, PSA und SP setzten sich vergeblich für das Begehren ein und betonten, das Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene wäre der Integration zuträglich. So sollen ausländische Steuerzahler etwa mitbestimmen, ob in ihrer Wohngemeinde eine Turnhalle gebaut werde. Auch der Regierungsrat stellte sich hinter das Ansinnen.
Die Mehrheit im Rat war der Ansicht, das Stimm- und Wahlrecht müsse ans Bürgerrecht gekoppelt sein. /


Mit einer Änderung der Kantonsverfassung wollen die Urheber des Volksbegehrens lediglich die nötige Voraussetzung für das Ausländerstimmrecht schaffen. Ob die Gemeinden es tatsächlich einführen, bleibt ihnen überlassen.
Davon profitieren sollen niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer. Sie müssen zudem seit zehn Jahren in der Schweiz, seit fünf Jahren im Kanton Bern und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen.
Volksbegehren in Waadt eingereicht
Ein Volksbegehren für das Ausländerstimmrecht auf Kantonsebene wurde in der Waadt eingereicht. 14'100 Bewohnerinnen und Bewohner des Westschweizer Kantons möchten mit der Initiative «Hier leben und abstimmen» Ausländerinnen und Ausländern, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz und seit drei Jahren im Kanton Waadt leben, das kantonale Stimm- und Wahlrecht ermöglichen.
Das Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler sowie kommunaler Ebene kennen bis heute lediglich Neuenburg und Jura. Auf kommunaler Ebene können Ausländer in den Kantonen Waadt, Freiburg und Genf abstimmen und wählen.