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Grünes Licht für «Tactilos»

Bern - Das Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für den Betrieb von Tactilo- und Touchlot-Automaten in Restaurants und Kiosken. Die Richter in Bern haben den Entscheid der Spielbankenkommission aufgehoben, die die virtuellen Rubbel-Lose in Casinos verbannen wollte.

fkl / Quelle: sda / Freitag, 29. Januar 2010 / 10:06 h

Die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) hatte 2006 entschieden, dass die Tactilo- und Touchlotgeräte als Geldspielautomaten und nicht als Lotteriespiele gelten würden. Ihr Betrieb sei deshalb gemäss Spielbankengesetz nur in lizenzierten Casinos zulässig. Wäre es bei diesem Entscheid geblieben, hätten die rund 350 elektronischen Tactilo-Geräte verschwinden müssen, die von der Loterie Romande seit Jahren in westschweizer Gaststätten und Kiosken betrieben werden. In der Deutschschweiz plant Swisslos die Einführung des vergleichbaren Apparats Touchlot.

Gegen den Entscheid der ESBK gelangten die Loterie Romande, Swisslos sowie sämtliche Kantone ans Bundesverwaltungsgericht, das ihre Beschwerde nun gutgeheissen hat.



Tactilos unterstehen nicht dem Spielbankengesetz. (Montage) /

Das Urteil kann von der ESBK oder vom ebenfalls am Verfahren beteiligten Schweizer Casino Verband innert 30 Tagen ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Gewinn sofort ersichtlich

Die Richter in Bern kommen in ihrem Entscheid zum Schluss, dass die umstrittenen Automaten nicht dem Spielbankengesetz unterstehen, sondern dem Lotteriegesetz. Zuständig für ihre Bewilligung sind deshalb die Kantone, die teilweise bereits vor Jahren grünes Licht für den Betrieb der Geräte gegeben haben.

Der Streit um die Tactilo-Automaten dauert seit 2004. Damals hatte die ESBK ihre Untersuchung eröffnet und ein Moratorium für neue Tactilo-Automaten verhängt. Bei den virtuellen Rubbel-Losen werden durch Berührung des Bildschirms Felder aufgedeckt. Ein Gewinn, der bis zu 10'000 Franken betragen kann, wird sofort ersichtlich.

 


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