Das Hallenstadion und Ticketcorner sind vor gut einem Jahr eine strategische Partnerschaft eingegangen. Die Abmachung zwingt Veranstalter, welche die Halle in Zürich-Oerlikon mieten, mindestens die Hälfte der Eintritte über Ticketcorner zu vertreiben.
Die Weko hat nach eigenen Angaben in einer Vorabklärung nun Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die Vereinbarung als unzulässige Abrede beurteilt werden könnte, weil sie Konkurrenten von Ticketcorner ausschliesst.
Wirbel um AC/DC-Tickets: Die Zusammenarbeit von Hallenstadion und Ticketcorner wird von der Weko untersucht. /
Die Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich könnte mit dem Kooperationsvertrag zudem ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht haben, so die Weko.
Anzeigen von Konkurrenten
Zurückzuführen sind die Abklärungen der Weko auf Anzeigen von zwei Konkurrenten von Ticketcorner. Einer davon ist Eventim: Deren Interesse an der Weko-Untersuchung dürfte seit der Einreichung der Klage Anfang letzten Jahres sogar noch gestiegen sein. Denn die Schweizer Niederlassung des an der Frankfurter Börse kotierten Unternehmens hat im Dezember mitgeteilt, fortan mit Ringier zusammenzuarbeiten.
Die Hallenstadionbetreiberin schrieb in einer Stellungnahme, sie sehe in der Zusammenarbeit mit Ticketcorner keine wettbewerbsrechtlich relevanten Probleme. Daher sei sie selbstverständlich auch zu einer vollumfänglichen Kooperation mit der Weko bereit.