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FINMA will Anleger besser schützenBern - In der Schweiz sind Anleger bei der Beratung und in der Vermögensverwaltung nicht ausreichend geschützt. Diese Lehren zieht die Finanzmarktaufsicht (FINMA) aus den Affären um den Milliardenbetrüger Bernard Madoff und die Investmentbank Lehman.fest / Quelle: sda / Dienstag, 2. März 2010 / 18:22 h
Zur Verbesserung des Kundenschutzes sollen neue Regeln erlassen werden. Die FINMA untersuchte im vergangenen Jahr die Auswirkungen des Madoff-Betrugs auf die Schweizer Finanzintermediäre. Aufgrund ihrer Untersuchung verlangte die Behörde bei einzelnen Finanzintermediären Korrekturen bei ihren internen Prozessen, wie es in einer Mitteilung heisst.
Ebenfalls Ende 2009 schloss die FINMA eine Untersuchung zum Vertrieb kapitalgeschützter strukturierter Produkte an Retailkunden ab. Auslöser war der Konkurs von Lehman Brothers im Herbst 2008. Diese Untersuchung ergab keine schwerwiegenden Verletzungen des Aufsichtsrechts.
Verfahren gegen CS eingestellt
Die FINMA stellte ihr in diesem Zusammenhang im Frühjahr 2009 eröffnetes Verfahren gegen die Credit Suisse (CS) ein.
Zur Verbesserung des Kundenschutzes sollen neue Regeln erlassen werden. /
Die FINMA kam zum Schluss, dass die Bank Kunden- und Eigenbestände gleich behandelt hatte und die vom Investment-Banking-Arm der Bank vereinnahmten Vergütungen dem Marktüblichen entsprachen. Die verwendete Verkaufsdokumentation habe, allerdings nicht sehr prominent, auf das mit dem Kauf verbundene Emittentenrisiko hingewiesen. Dies sei inzwischen korrigiert worden. Bekannte, aber vielfach als vernachlässigbar eingestufte Risiken Beide Untersuchungen bestätigen laut FINMA, dass Anleger mit Finanzprodukten zu Schaden gekommen sind. Ihnen seien zwar bekannte, aber vielfach als vernachlässigbar eingestufte Risiken zum Verhängnis geworden. Dem könne aber letztlich nur durch eine ausreichende Diversifikation begegnet werden. Ausserdem müsse das Risikobewusstsein der Anleger gestärkt werden. Die Untersuchungen zeigen nach Ansicht der FINMA im weiteren, dass ein regulatorischer Handlungsbedarf besteht. Sie hat deshalb ein Projekt «Vertriebsregeln» initiiert. Ziel sei es, Vorschläge zuhanden des Gesetzgebers und des Bundesrates auszuarbeiten oder aufzuzeigen, wo die FINMA selbst regulieren sollte.
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