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Bundesanwalt neu vom Parlament gewähltBern - Der Bundesanwalt wird künftig vom Parlament gewählt und von einem unabhängigen Fachgremium beaufsichtigt. Der Nationalrat ist auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt.zel / Quelle: sda / Mittwoch, 3. März 2010 / 21:57 h
Die Einigung kam nur knapp zustande: Der Nationalrat sprach sich mit 88 zu 81 Stimmen bei einer Enthaltung für das Ständeratmodell aus. Die Minderheit hatte am bundesrätlichen Vorschlag festhalten wollen, wonach künftig der Bundesrat den Bundesanwalt ernannt und beaufsichtigt hätte.
Heute ist die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft geteilt. Das Justiz- und Polizeidepartemet kontrolliert den Bundesanwalt administrativ, das Bundesstrafgericht hat die fachliche Kontrolle. Dies hatte zu Unklarheiten und Zuständigkeitskonflikten geführt.
Für Kontroversen sorgte die Aufsicht vor allem zur Zeit des Konflikts zwischen dem damaligen Justizminister Christoph Blocher und Bundesanwalt Valentin Roschacher. Blocher war damals vorgeworfen worden, seine Kompetenzen überschritten zu haben. Der Vorschlag für eine Neuorganisation der Aufsicht wurde aber noch unter seiner Regie erarbeitet.
Heute kontrolliert das Justiz- und Polizeidepartemet den Bundesanwalt administrativ, das Bundesstrafgericht hat die fachliche Kontrolle.
(Im Archivbild: Bundesanwalt der Schweiz Erwin Beyeler) /
Aufsicht wird einem Siebengremium übertragen Der Ständerat war damit nicht zufrieden. Er erarbeitete einen eigenen Vorschlag, dem nun auch der Nationalrat zugestimmt hat. Demnach wird die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft einem Siebengremium übertragen. Dieses setzt sich zusammen aus je einem Vertreter des Bundesgerichts und des Bundesstrafgerichts, zwei praktizierenden Anwälten und drei unabhängigen Fachleuten, die weder einem Bundesgericht angehören noch in einem kantonalen Anwaltsregister figurieren. Norbert Hochreutener (CVP/BE) argumentierte vergeblich, der Ständerat habe eine untaugliche Lösung vorgeschlagen, indem er ein neues Gremium erfunden habe, gewissermassen eine vierte Gewalt. Dieser Vorschlag sei unverhältnismässig, weil völlig auf den Fall Blocher/Roschacher ausgerichtet. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sprach sich ebenfalls für die Aufsicht durch den Bundesrat aus. Die Regierung könne mit der Variante des Ständerats leben, sei aber überzeugt, dass es sich nicht um die bessere Lösung handle.
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