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Vorlage zu Forschung am Menschen angenommenBern - Der Verfassungsartikel über die medizinische Forschung am Menschen ist von über 77 Prozent der Stimmenden und in allen Kantonen angenommen worden. Damit ebnen Volk und Stände dem Humanforschungsgesetz den Weg. Umstritten war der Schutz nicht Urteilsfähiger.zel / Quelle: sda / Sonntag, 7. März 2010 / 16:29 h
Für die Vorlage sprachen sich 1'707'549 Abstimmende aus, dagegen 504'460. Der Ja-Anteil erreichte damit 77,2 Prozent. Kein einziger Kanton lehnte die Vorlage ab. In den meisten bewegte sich die Zustimmungsrate zwischen 70 (OW) und 79,8 Prozent (BL). Darunter lagen Schaffhausen (67,9%), Schwyz (67%) und Uri (66,7%). Die stärkste Ja-Mehrheit wies der Kanton Genf mit 88 Prozent aus gefolgt von der Waadt (87,6%) und Neuenburg (82,4%).
Umstritten war im Verfassungsartikel der Schutz nicht Urteilsfähiger. Allerdings blieb die Gegnerschaft im Abstimmungskampf sehr diskret. Die SVP, wo der Parteivorstand die Nein-Parole gefasst hatte, machte nicht mobil.
Für die Vorlage sprachen sich 1'707'549 Abstimmende aus, dagegen 504'460. Der Ja-Anteil erreichte damit 77,2 Prozent. Kein einziger Kanton lehnte die Vorlage ab. (Symbolbild) /
Der Volkspartei war der Verfassungsartikel im Gegensatz zu den anderen Gegnern zu forschungsfeindlich und zu eng gefasst. Die Grünen stimmten doch dafür Die ebenfalls skeptisch eingestellten Grünen entschieden sich für Stimmfreigabe. Ernsthaft gegen den Artikel Front machten letztlich nur der «Basler Appell gegen Gentechnologie» und die Eidgenössisch-Demokratische Union, eine Kleinpartei. Mit dem Verfassungsartikel wird das Prinzip der Freiwilligkeit zur Teilnahme an Forschungsprojekten festgelegt. Eine Person soll nur dann an einem Forschungsprojekt teilnehmen, wenn sie über alle wesentlichen Aspekte informiert ist und einwilligt. Nicht Urteilsfähige geniessen besonderen Schutz. Kinder und Demenzkranke etwa dürfen nur in die Forschung einbezogen werden, wenn ihr gesetzlicher Vertreter zustimmt und die Erkenntnisse nicht mit urteilsfähigen Personen gewonnen werden können. Zudem muss das Forschungsergebnis den betroffenen Personen oder Personen mit derselben Krankheit nützen. Mit diesen Verfassungsvorgaben geht das Humanforschungsgesetz in die parlamentarische Beratung. Der Bundesrat hat es bereits im Herbst vorgelegt.
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