Am meisten Zustimmung erhielt die Initiative in den Städten, am deutlichsten abgelehnt wurde sie in ländlichen Gebieten. Den höchsten Nein-Stimmenanteil verzeichneten die Kantone Appenzell Innerrhoden und Obwalden mit rund 84 Prozent.
Ebenfalls über 80 Prozent der Stimmenden sprachen sich in den Kantonen Wallis, Jura, Uri, Nidwalden und Freiburg gegen Tierschutzanwälte aus. In vielen Kantonen sagten zwischen 70 und 80 Prozent der Stimmenden Nein.
Zwischen 60 und 70 Prozent lag der Nein-Stimmenanteil in den Kantonen Zürich, Bern, Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Solothurn, Graubünden, Genf, Schaffhausen, Tessin und Basel-Landschaft.
Basel-Stadt stimmten am meisten Ja
Am meisten Ja-Stimmen gab es im Kanton Basel-Stadt: 44 Prozent der Stimmenden sprachen sich dort für Tierschutzanwälte aus.
Den höchsten Nein-Stimmenanteil verzeichneten die Kantone Appenzell Innerrhoden und Obwalden mit rund 84 Prozent. /


In allen anderen Kantonen nahmen weniger als 40 Prozent der Stimmenden die Initiative an.
Damit bleibt es weiterhin den Kantonen überlassen, ob sie einen Tierschutzanwalt einsetzen wollen oder nicht. Hätten Volk und Stände die Initiative angenommen, wären die Kantone verpflichtet gewesen, eine solche Stelle zu schaffen.
Lanciert hatte die Initiative der Schweizer Tierschutz. Er wollte erreichen, dass das Tierschutzgesetz konsequenter angewendet wird.
Der Kanton Zürich, der seit 1992 einen Tierschutzanwalt beschäftigt, sollte als Vorzeigekanton dienen. Während in anderen Kantonen nur wenige oder gar keine Verfahren durchgeführt werden, gab es im Kanton Zürich allein im Jahr 2008 190 Verfahren wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz.