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Krankenkassen: Künftig verschiedene Selbstbehalte
Bern - Wer zum Arzt muss oder eine andere über die Grundversicherung gedeckte medizinische Leistung bezieht, soll dafür in Zukunft in der Regel 20 Prozent Selbstbehalt zahlen. Nur wer sich einem integrierten Versorgungsnetz anschliesst, soll wie bisher 10 Prozent bezahlen.
ht / Quelle: sda / Freitag, 26. März 2010 / 23:44 h
Dies beantragt die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) ihrem Rat im Rahmen der sogenannten Managed-Care-Vorlage. Der Entscheid fiel mit 16 gegen 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Die SGK hat sich schon mehrmals über diese Teilrevision des Krankenversicherungs-Gesetzes gebeugt, mit der die Kostenexplosion im Gesundheitswesen über die Förderung von speziellen Versicherungsformen eingedämmt werden soll.
Die SGK hatte dabei im Februar beschlossen, integrierte Versorgungsnetze gegenüber anderen speziellen Versicherungsformen wie Bonus-Malus-Systemen, Hausarztmodellen oder Telemed-Diensten zu bevorzugen.
Wer ein integriertes Versorgungsnetz wählt, soll weniger berappen als ein Normalversicherter. /
Unter integrierten Versorgungsnetze ist eine Gruppe von Leistungserbringern zu verstehen, die sich um Zwecke einer Koordination der medizinischen Versorgung zusammenschliessen.
An seiner jüngsten Sitzung beriet nun die SGK über weitere Fördermassnahmen zugunsten dieser Netze. Für deren Versicherte soll der Selbstbehalt maximal die Hälfte dessen betragen, was ein Normalversicherter als Höchstbetrag aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen muss. Die Franchise und den jährlichen Höchstbetrag soll der Bundesrat festlegen.
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