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Srebrenica-Hinterbliebene unterliegenDen Haag - Die UNO muss sich für den unter ihren Augen begangenen Völkermord von Srebrenica auch künftig nicht juristisch verantworten. Ein Berufungsgericht in Den Haag bekräftigte, die UNO geniesse Immunität und könne nicht vor Gerichten einzelner ihrer Mitgliedstaaten verklagt werden.ade / Quelle: sda / Dienstag, 30. März 2010 / 14:30 h
Die Unangreifbarkeit und die weltweite öffentliche Bedeutung der UNO hätten Vorrang vor den Interessen der Angehörigen von Opfern der Srebrenica-Massaker im Jahre 1995. Damit wurde erneut eine Klage zurückgewiesen, mit der etwa 6000 Hinterbliebene eine Entschuldigung der UNO sowie Schadenersatz anstreben.
Die Klage der «Mütter von Srebrenica» ist in Den Haag anhängig, weil die Niederlande seinerzeit die Soldaten für die UNO-Truppe in der Region rings um Srebrenica stellten.
Die Srebrenica-Hinterbliebenen scheitern mit der Klage gegen die UNO. /
Im bosnischen Bürgerkrieg war das Gebiet von den UNO zur Schutzzone erklärt worden. Tausende bosnische Muslime flüchteten dorthin. Im Sommer 1995 überliessen die niederländischen Blauhelmsoldaten Srebrenica jedoch kampflos den angreifenden bosnisch-serbischen Truppen. Zur Begründung hiess es damals, die Truppen hätten kein ausreichendes UNO-Mandat für eine aktive militärische Verteidigung und seien dafür auch nicht stark genug.
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