Das Gericht stellte bei ihm eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Sein 20-jähriger Helfer bekam eine Jugendstrafe von 10 Jahren. Die beiden Schulfreunde hatten am 9. April 2009 mit 30 Schüssen die Eltern und die beiden Schwestern des 19-Jährigen erschossen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Täter mit 19 Schüssen erst die Schwestern des 19-Jährigen beim Fernsehen ermordeten.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Täter mit 19 Schüssen erst die Schwestern des 19-Jährigen beim Fernsehen ermordeten. /


Danach besuchten sie die ahnungslosen Eltern in einer Gaststätte und plauderten mit ihnen.
Zurück am Tatort
Kurz danach verliessen die beiden Freunde die Kneipe und kehrten zum Tatort zurück. Als die Eltern später dort eintrafen, wurden sie mit elf Schüssen umgebracht. Der Helfer gestand vor Gericht, die Schüsse auf Bitten des Sohnes der Familie alleine abgefeuert zu haben, die Staatsanwaltschaft zweifelte das aber an.
Das Gericht ordnete für den 19-Jährigen ausserdem eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung an: Zum Ende der Haftzeit wird geprüft, ob er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und deshalb eingesperrt bleibt. Damit folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwältin. Nach ihrer Überzeugung handelte der Verurteilte aus Habgier: Er habe das Vermögen der Familie alleine erben wollen.
Beim Helfer hatte die Anklägerin eine vom Gutachter attestierte Entwicklungsstörung berücksichtigt und deshalb eine Jugendstrafe gefordert. Demnach leidet der 20-Jährige unter dem «Asperger-Syndrom», einer Art Autismus. Die Verteidiger hatten für beide Angeklagten Jugendstrafen gefordert, ohne ein Strafmass zu nennen.