Berset verlangt in seinem Vorstoss, dass Banken hierzulande verpflichtet werden, für die letztes Jahr angefallenen variablen Lohnbestandteile von über 40'000 Franken eine einmalige Steuer von 50 Prozent zu zahlen.
Der Freiburger Ständeherr begründet seinen Antrag damit, dass die Banken während der Finanzkrise direkt oder indirekt vom entschlossenen Handeln des Bundes und der Nationalbank profitierten.
Analoge Regeln beschlossen
An den hohen Kosten hätten sie sich aber nicht beteiligt. Die Lasten müssten nun aufgeteilt werden. Deshalb solle die Schweiz Grossbritannien und Frankreich folgen, die analoge Regeln beschlossen haben.
Die Ständeratskommission ist gegen eine Boni-Sondersteuer für Banken. /


Die Kommissionsmehrheit stuft die Machbarkeit des Anliegens als problematisch ein, wie die Parlamentsdienste am mittwoch mitteilten. Heikel sei insbesondere die rückwirkende Umsetzung einer für das Steuersubjekt nachteiligen Sondersteuer. Eine solche Steuer bedürfe einer Verfassungsgrundlage, die heute fehle.
Noch keinen Entscheid fällte die WAK zu einer Motion von Anita Fetz (SP/BS), die fordert, dass die Anrechnung von sehr hohen Lohnvergütungen an den geschäftsmässig begründeten Aufwand eingeschränkt wird. Die Kommission verlangt dazu vom Eidg. Finanzdepartement weitergehende Abklärungen und will dann an ihrer nächsten Sitzung entscheiden.