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Menschenrechtsgericht rügt Verbot von Samen- und EizellenspendenStrassburg - Österreich verstösst mit seinem Verbot von Eizellen- und Samenspenden für Befruchtungen im Labor gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie. Ausserdem diskriminiere dieses Verbot unfruchtbare Paare, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest.fest / Quelle: sda / Donnerstag, 1. April 2010 / 18:40 h
Die Strassburger Richter gaben damit zwei österreichischen Paaren Recht, deren Kinderwunsch wegen des fraglichen Verbots unerfüllt blieb. Ihnen muss Österreich nun jeweils 10'000 Euro Schadensersatz zahlen. Eines der beiden Paare kann keine Kinder bekommen, weil die Frau zugewachsene Eileiter hat und ihr Mann unfruchtbar ist.
Das Paar beantragte daher als einzige Möglichkeit eine Befruchtung im Reagenzglas mit Samen eines Spenders, was die Behörden ablehnten. Im zweiten Fall hat die Frau keine eigenen Eizellen, ihr Mann ist hingegen zeugungsfähig.
In Österreich ist die Befruchtung von Ei- und Samenzellen im Labor verboten. /
Das Paar wollte daher eine In-Vitro-Befruchtung mit Eizellen einer Spenderin. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt. Beide Paare zogen bis vor den Verfassungsgerichtshof in Wien, der ihre Beschwerden 1999 abwies. Das Gericht stützte sich auf die österreichische Gesetzgebung, die Befruchtungen mit gespendeten Samen zwar in der Gebärmutter zulässt, aber nicht im Reagenzglas, also in vitro. Es bekräftigte auch das generelle Verbot von Eizellen-Spenden. Zum einen sollten damit «ungewöhnliche Familienverhältnisse» verhindert werden, bei denen ein Kind zwei Mütter habe - eine biologische und eine, die es ausgetragen habe, argumentierten die Verfassungshüter. Er erinnerte daran, dass auch Adoptionen zu «ungewöhnlichen Familienverhältnissen» führten, weil die Kinder nicht biologisch von den Eltern abstammten. Zudem seien Organspenden gegen Entgelt in Österreich grundsätzlich verboten.
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