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Guisan im BurkiniDer schweizerische Verteidigungsminister Ueli Maurer nutzte die Gelegenheit, den grossen Schweizer, General Guisan, als «Gewährsmann und Garant für eine Schweiz, die den Mut hat, den eigenen Weg zu gehen» für eigene Parteizwecke zu instrumentalisieren. General Guisan dreht sich nun seit der SF-Realdoku «Leben im Réduit» schon zum zweiten Mal in seinem Grabe um.Regula Stämpfli / Quelle: news.ch / Dienstag, 13. April 2010 / 20:13 h
Da vereinnahmen Leute Guisan, für welche der aristokratische General wohl nur ein spöttisches Lächeln übrig gehabt hätte. Doch was hat nun der General im Burkini zu suchen? Auf den ersten Blick nichts und auf den zweiten Blick alles: schliesslich geht es um nichts weniger als den Rechtsstaat und damit das Überleben der Schweiz, für welches sich der General auch eingesetzt hat.
General Guisan zeichnete sich gegenüber dem schweizerischen Bundesrat, der zwischen Anpassung und Widerstand schwankte, immer wieder durch eine Hochachtung vor dem schweizerischen Rechtsstaat sowie vor dem schweizerischen Staatswesen als solches aus. im Grossen und Ganzen kann man sowieso den historischen Verantwortlichen dieses Landes, zumindest auf der sozialdemokratischen wie linksliberalen Seite (weniger den Kleinbürgern und dem bürgerlichen Mittelstand), viel politischen und rechtsstaatlichen Verstand gegenüber totalitären, gesellschaftlichen und wie Religionen ausgeübten Machtergreifungen in ganz Europa zubilligen. Eine Eigenschaft, die aber seit ein paar Jahren unseren politischen Instanzen mehr und mehr abgeht. Drei Beispiele, die Guisan noch mehr im Grabe drehen lassen: Die Freigabe der UBS-Daten als klassischer Rechtsstaatenbruch im Frühjahr 2009, die Zulassung der Minarett-Initiative als rechtsgültige Volksinitiative und die Sondergenehmigung für muslimische Mädchen beim obligatorischen Schul- und Schwimmunterricht. Der Rechtsstaatsbruch vom 19. Februar 2009 durch den damaligen Bundespräsidenten Merz, der mit Dringlichkeitsrecht nicht nur das Parlament, sondern die gesamte schweizerische Rechtsordnung aus den Angeln hob, hat den Politikern offenbar Tür und Tor geöffnet, um jeden rechtsstaatlichen Grundsatz der Schweiz über Bord zu werfen. Dies hat auch das Bundesverwaltungsgericht ziemlich entsetzt feststellen müssen. Die politischen Kapriolen, die diesen Rechtsstaatsbruch nachträglich rechtfertigen wollen, wiegen unendlich schwer. Ebensoschwer wiegt in letzter Zeit, der schludrige Umgang mit dem schweizerischen Rechtsstaat bezüglich Integration sowie Religionsfreiheit. Dass ein Verbot der Minarette in der Verfassung durch eine Initiative zugelassen wurde, zeigt, wie schlecht die jetzigen politischen und auch rechtlichen Verantwortlichen im Vergleich zu unseren Verfassungsvätern und deren Nachfolger stehen. Der Bau von Minaretten lag im privaten Bereich der Religionsfreiheit und konnte so durchaus verfassungsrechtlich vertretbar als nicht diskutierbares Grundrecht gelten. Trotzdem entschied sich der Bundesrat für eine Zulassung der Intiative. Ebenso schlecht punkto Recht und Demokratie war der Entscheid der kantonalen Erziehungsdirektoren, Sonderregelungen für muslimische Mädchen im Schwimmunterricht einzuführen. Da wird ein verfassungsmässig verbürgtes Grundrecht bezüglich Rechtsgleichheit massiv verletzt. Offenbar bestehen in Politik und in einigen Kantonen eine grosse Verwirrung dessen, was eine, auf Grundrechten und Rechtsstaatsordnung basierende Demokratie ausmacht. Zwischen dem Öffentlichen und dem Privaten wird nicht mehr unterschieden. Privat soll und darf sich beispielsweise eine Religion soweit ausbreiten als dass sie die geltenden Regeln wie Verfassung, Recht und Demokratie nicht verletzt. Dies ist jedoch mit dem Entscheid der Erziehungsdirektoren passiert, Sondergenehmigungen für muslimische Mädchen einzuführen. Während des öffentlichen (!) und obligatorischen (!) Schul- und Schwimmunterrichts Sonderregelungen für Mädchen zu bestimmen, verletzt massiv die Rechtsgleichheit. Wer aber die Rechtsgleichheit verletzt, hackt der Demokratie ein wichtiges Standbein ab. Deshalb wehrt sich das Schweizer Bundesgericht seit Jahren gegen die Einführung von Frauenquoten. Mit welchem Argument? Dass diese dem Gleichstellungsartikel 4, Abs. 2 widersprächen! Der Gleichstellungsartikel in der Schweizer Bundesverfassung bevorzugt eben nicht in erster Linie die Frauen, sondern stellt in der Schweiz auch die Männer den Frauen gleich. Vor allem wenn es um Begünstigungen geht. Nicht von ungefähr fiel deshalb der erste Gleichstellungsentscheid 1990 zugunsten eines Mannes aus: Der Witwer einer Lehrerin kriegte zum erstenmal die bis anhin ausschliesslich für Frauen vorgesehene Witwenrente. Das schweizerische Bundesgericht meint zu recht, dass jegliche Sonderregelungen dem Gleichstellungsgebot von Mann und Frau in Art. Bald im Burkini? General Henri Guisan. /
4, Abs. 2 widersprechen. Nun ist aber absolut nicht klar, weshalb Sonderregelungen für muslimische Mädchen an öffentlichen und obligatorischen Schulen eingeführt werden sollen. Solche Sonderregelungen widersprechen direkt Art.4, Abs 2 und diskriminieren die schul- und schwimmpflichtigen und nicht-muslimischen sowie muslimischen Buben. Denn sie sind von dieser Sonderregelung ausgeschlossen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die nicht-muslimischen Jungs Burkini tragen wollen oder nicht. Die Tatsache, dass diese Regel nur für Mädchen gilt, ist inakzeptabel. Wie weit dürfen, sollen und können wir die menschliche Logik sowie die geltende Rechtsgleichheit ausschalten? Offenbar sehr weit, wenn wir an den Entscheid der Erziehungsdirektoren denken. Ein Weg aus der Misere wäre natürlich, saudiarabische Baderegeln an allen öffentlichen Schulen der Schweiz per Gesetz einzuführen. Dann ist die Rechtssicherheit gewahrt. Dann ist aber auch der Geist unserer Verfassung völlig verschwunden. Denn die Gleichheit, Freiheit und Brüderlichkeit stecken in fast jedem der Buchstaben aller europäischen Verfassungen. Selbst in der schlechtesten aller geltenden Verfassungen Europas, dem grässlichen Lissabonner Vertrag. Die Religionsfreiheit ist nur so frei, indem sie die rechtsstaatlich geltenden Grenzen dieses Landes akzeptiert. Oder würden wir den Neonazis an unseren öffentlichen Schulen eine Sonderregelung «Badehose mit Hakenkreuz» erlauben, nur weil sie sich neu als Religion und nicht als Partei definieren? Die Religionsfreiheit darf viel privat, wenig hingegen öffentlich. Wenn sie die demokratische Grundlage der Rechtsgleichheit verletzt, dann setzt die Religion und nicht die verfassungsmässig dafür vorgesehenen Instanzen Recht. Unsere liberalen Verfassungsväter wussten genau, wovon sie redeten, als sie die Rechtsgleichheit einführten, durchsetzten und mit klugen Vorbestimmungen bis heute bewahren halfen. Privat ist fast alles möglich. Öffentlich hingegen setzen Verfassung, das Recht und die Demokratie klare Grenzen. Was erlauben sich eigentlich die Politiker und Politikerinnen, diese in den letzten Jahren ständig zu brechen? Mädchen und Frauen sollen, so sie das wollen (wobei bei Minderjährigen ja die Unmündigkeit gilt) sich aus religiösen Gründen privat so kleiden können wie sie wollen, resp. müssen. Doch sobald die Mädchen und Frauen öffentliche Gebäude wie Schulen, Universitäten, Gerichtsgebäude und Parlamente etc. betreten, gilt unsere Rechtsordnung. Die ist in einem Punkt sehr, sehr deutlich: Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich. Wenn wir diesen Grundsatz preisgeben, dann zeigt sich das, was ich seit Jahren zu verdeutlichen versuche: Nicht die Islamisten bedrohen unseren Wohlstand und unsere Rechtsordnung, sondern wir selber. Weil wir unsere Rechtsordnung nicht durchsetzen, nicht verteidigen, sondern tagespolitischen Sonderinteressen preisgeben. Aus Angst. Aus Machtgründen. Aus mangelnder Unterscheidungskraft. Aus mangelnder Intelligenz. So dreht sich General Guisan nicht nur im Grabe um, sondern wird sehr bald wohl nachträglich in ein Burkini oder ein weisses Leintuch gesteckt, nur um gewisse religiöse Empfindungen nicht zu stören. Hinweis: Stämpfli, Regula, Diss: Mit der Schürze in die Landesverteidigung 1914-1945, Zürich 2002 Links zum Artikel:
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