Dem Sekretär der muslimischen Gemeinde wird in einer Anzeige vorgeworfen, in dem am 1. April ausgestrahlten Film «Hinter dem Schleier» das Schlagen von Ehefrauen mit religiösen Argumenten gerechtfertigt zu haben. Dies teilte die Staatsanwaltschaft mit. Im Strafverfahren geht es um öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit.
Eingestellt wurde dagegen nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein weiteres Verfahren, das durch die gleiche Sendung ausgelöst worden war. Es richtete sich gegen einen Imam, dem in einer Strafanzeige Rassendiskriminierung, Angriff auf die verfassungsmässige Ordnung und staatsgefährdende Propaganda vorgeworfen worden waren.
Die Basler Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren eingeleitet. /

«Ungläubige sind niedriger als Tiere»
Der Imam soll in einer Predigt in einer Basler Moschee gesagt haben, Ungläubige seien niedriger als Tiere. Diese Aussage, die in Basel einen Aufschrei der Empörung und politische Vorstösse ausgelöst hat, erfüllt indes nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft die vorgeworfenen Tatbestände nicht.
So richte sich die Diskriminierung nicht gegen eine bestimmte Rasse, Ethnie oder Religionsgemeinschaft. Betroffen sei vielmehr die unbestimmte Gesamtheit aller Anders- oder Nichtgläubigen.
Aufgrund der Vorstösse hatte letzten Mittwoch im Grossen Rat auch der Basler Regierungspräsident Guy Morin zur umstrittenen Predigt Stellung genommen. Er sprach von einer fundamentalistischen «Erweckungspredigt», die ohne zeitgemässe Interpretation «diskriminierend» wirke.