Demnach kann die Leitung auf einer Länge von knapp 30 Kilometern als Freileitung realisiert werden. Daneben muss aber unter anderem ein 3,3 km langer Kabelabschnitt in der landschaftlich geschützten Gegend von Rümligen in die Erde verlegt werden, wie das BFE mitteilte.
Dieser Kabelabschnitt muss in einem separaten Plangenehmigungsverfahren bewilligt werden. Dazu ist ein gesondertes Gesuch einzureichen.
Der Leitungsausbau dient laut BKW FMB Energie AG der längerfristigen Versorgungssicherheit des Grossraums Bern sowie der sicheren Stromversorgung des Alp-Transit-Basistunnels Lötschberg.
Auflagen eingehend prüfen
Die BKW Energie AG hat den Entscheid des Bundes zur Kenntnis genommen, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Die Auflagen und deren Konsequenzen wolle man nun eingehend prüfen.
BKW kann die Hochspannungsleitung Wattenwil - Mühleberg ausbauen. /


Gegen den Entscheid des BFE kann innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
Auch in der Gemeinde Rümligen will man zunächst prüfen, ob mit dem Entscheid alle Forderungen erfüllt wurden, wie Gemeindepräsident Eduard Probst auf Anfrage sagte. Die Gemeinde habe immer den Standpunkt vertreten, dass die bestehende Hochspannungsleitung so rasch wie möglich weg müsse und die neue in den Boden verlegt werde.
Hunderte Einsprachen
Gegen den Ausbau gingen hunderte Einsprachen ein, darunter viele mit gleichlautenden Formulareingaben. Auch diverse Gemeinden entlang der Strecke verlangten eine Erdverlegung. Gegner des Ausbaus schlossen sich auch in einer Interessengemeinschaft zusammen.
Die Gegner befürchten unter anderem, dass die elektromagnetischen Felder im Bereich der Leitungen gesundheitliche Schäden auslösen könnten. Auch die Landschaft werde durch die Strommasten verschandelt.