Bei den festgenommenen Personen handelt es sich um 308 Männer und 45 Frauen. Davon sind 16 Personen jünger als 15 und 55 Jugendliche sind weniger als 18 Jahre alt. Die grosse Mehrheit der Festgenommenen ist zwischen 18 und 25 Jahre alt. (203) 79 Personen sind über 26 Jahre alt.
Beinahe ein Drittel aus anderen Kantonen
Etwa jede siebte Person hat den Wohnsitz in der Stadt Zürich (52). Beinahe ein Drittel wohnt in anderen Orten im Kanton Zürich (121). Zudem wurden Personen aus den Kantonen Aargau, Basel, Bern, Fribourg, Genf, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Zug festgenommen. Zehn Personen wohnen in Deutschland und eine in Italien.
Bei der Mehrheit der Festgenommenen handelt es sich um Schweizer Bürger.



Der junge Mann, welcher von einem Stein am Kopf getroffen wurde, befindet sich auf dem Weg der Besserung. (Archivbild) /


Die anderen Personen stammen aus Deutschland (22), der Türkei (7), aber auch aus Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Fürstentum Liechtenstein, Irland, Italien, Kroatien, Kuba, Libanon, Mazedonien, Österreich, Portugal, Serbien, Sierra Leone, Spanien, Tunesien, Ungarn und USA.
269 Personen wurden verhaftet aber nach der Personenkontrolle in der Haftstrasse der Polizeikaserne wieder entlassen, weil keine strafprozessualen Haftgründe vorlagen und auch die Voraussetzungen für einen Polizeigewahrsam nicht erfüllt waren. Gegen diese Personen wurde aber vor der Entlassung eine formelle schriftliche Wegweisung gemäss dem neuen Polizeigesetz ausgesprochen. Ihnen wurde ein Kartenausschnitt mit dem bezeichneten Wegweisungsgebiet ausgehändigt. Damit ist es ihnen nach der Entlassung während 24 Stunden untersagt, sich im bezeichneten Gebiet aufzuhalten. Sofern sie sich an diese Auflage halten, haben diese Personen keine weiteren rechtlichen Konsequenzen zu gewärtigen.
83 Personen sind in ein Strafverfahren verwickelt
83 Personen sind in ein Strafverfahren verwickelt. 12 Personen wurden der Staats- oder Jugendanwaltschaft zugeführt und in Haft gesetzt. 71 Personen wurden zwar entlassen, müssen aber mit einem Strafverfahren wegen verschiedener Delikte wie Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Beamte, Sachbeschädigung, Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz, sowie Hinderung einer Amtshandlung rechnen.
Der junge Mann, welcher gestern von einem Stein am Kopf getroffen wurde, befindet sich auf dem Weg der Besserung. Er konnte das Spital in der Zwischenzeit wieder verlassen. Auch der am Fuss verletzte Polizist konnte das Spital wieder verlassen. Bei ihm sind jedoch noch weitere Abklärungen nötig.